Bild: Freedomz / shutterstock.com
Das erste Urteil ist da! Nachdem VW vor kurzem die Strafzahlung von einer Milliarde Euro auferlegt bekam und somit die Schuld einstand, sprach das Landgericht Frankfurt nun das erste Urteil unter Bezugnahme auf das Bußgeld. Verhandelt wurde hier rund um einen Audi A4 mit 90 000km Laufleistung und einem EA189 Motor.
Geurteilt wurde laut Gericht aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung seitens des Beklagten, hier die VW AG. Der Konzern habe bewusst eine Software entwickelt und aufgespielt, die zu Lasten des Verbrauchers manipuliert war. Das Gericht begründete das sittenwidrige Verhalten damit, dass VW die Software lediglich dazu einbaute um die wahren Abgaswerte zu verschleiern.
Wir empfehlen Ihnen hier nochmal einmal deutlich: Wehren Sie sich und lassen Sie sich nicht an der Nase herumführen! Hierbei gibt es zweierlei Möglichkeiten:
Die erste wäre das Klagen gegen den Konzern. Mit dem Schuldeingeständnis seitens VWs sollten die Verfahren nun mehrheitlich positiv ausgehen, wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt. Aufgepasst: Die Ansprüche verjähren am Ende des Jahres!
Unser Tipp jedoch: Widerrufen Sie die Finanzierung Ihres Fahrzeuges!
Dadurch können Sie Ihr Auto ohne Wertverlust wieder beim Händler abstellen und sich mit dem erhaltenen Geld ein neues „sauberes“ Auto kaufen.
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