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Arbeiten bei hohen Temperaturen – Was sagt das Gesetz zu "hitzefrei"?

02.07.2018

Bild: Diego Cervo/ shutterstock.com
Der Sommer ist endlich in Deutschland angekommen – die Temperaturen klettern immer höher. So schön das Wetter auch ist, leider erschwert die Hitze die Konzentration am Arbeitsplatz. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die sich mit „hitzefrei“ befasst? Was sagen Rechtsprechung und Literatur?
 
 

Was hat der Arbeitgeber ab einer Temperatur von 26 Grad zu beachten?

 
Die schlechte Nachricht vorweg: es existieren keine relevanten Gerichtsurteile hierzu.
Allerdings steht in § 618 BGB, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Laut der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume grundsätzlich während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren sowie der physischen Belastungen der Beschäftigten eine der Gesundheit zuträgliche Raumtemperatur haben. Hierbei wird die zuträgliche Temperatur in vier Stufen eingeteilt: bis zu 26 Grad, 26 bis 30 Grad, 30 bis 35 Grad und ab 35 Grad.
 
Die Raumtemperatur sollte 26 Grad nicht überschreiten. Laut der Richtlinie „soll“ der Arbeitgeber gegebenenfalls folgende Maßnahme ergreifen, ab einer Temperatur von mindestens 30 Grad Celsius sind Sie sogar dazu verpflichtet:
1. Die Jalousien als effektiven Sonnenschutz sind auch nach Feierabend geschlossen halten. Zudem ist für eine Lüftungseinrichtung über Nacht zu sorgen.
2. Wichtig ist in den frühen Morgenstunden zu lüften und immer Wasser bereitzustellen.
3. Stellen Sie die Reduzierung von inneren thermischen Lasten, wie elektronische Geräte, sicher und lockern Sie die Kleiderordnung.
 
 

Besonderer Schutz bei Höchsttemperaturen – Was regelt die Richtlinie ab 35 Grad?

 
Das Arbeiten bei Raumtemperaturen von über 26 Grad kann unter Umständen gefährlich sein und zu gesundheitlichen Schäden führen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber somit dazu verpflichtet, anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden. In folgenden Fällen sind Gesundheitsschäden möglich:
1. Wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist.
2. Wenn besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert.
3. Wenn aufgrund erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie beispielsweise Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter, im Raum tätig sind.
 
Ab einer Raumtemperatur von 35 Grad hält die Richtlinie den Arbeitsplatz nicht mehr als Arbeitsklima geeignet, sofern der Arbeitgeber keine technischen Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier, organisatorische Maßnahmen (wie Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstung (wie Hitzeschutzkleidung) zur Verfügung stellt. Kann der Arbeitgeber keine der oben genannten Schutzmaßnahmen bereitstellen, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause schicken und „hitzefrei“ geben.
 
 

Kann der Arbeitgeber sich selbst „hitzefrei“ geben?

 
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Arbeit seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Ob er sich aber selbst „hitzefrei“ geben kann, ist allerdings umstritten. Diesbezüglich ist noch kein höchstrichterliches Urteil gefallen.
Unstreitig ist aber, dass wenn er gegen die oben aufgeführten Pflichten verstößt, ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 € droht. Auch wenn die Höchsttemperaturen in Deutschland eher die Ausnahme darstellen, sollte der Arbeitgeber vorbereitet sein, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter nicht zu gefährden.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über die Kleiderordnung im Sommer könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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