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Rail and Fly – Erst ab drei Stunden Verspätung haftet der Veranstalter!

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Bild: David Prado Perucha / shutterstock.com
 

Rail and Fly ist nicht nur praktisch, sondern zahlt sich meistens auch aus. Man muss von niemandem zum Flughafen gebracht werden, sich ein Taxi bestellen oder sich um einen Parkplatz kümmern. Leider ist auf die Bahn nicht immer so zuverlässig, wie man es gerne hätte. Vor allem dann nicht, wenn man es gerade eilig hat. Doch was ist, wenn der Zug Verspätung hat und man deshalb den Flug verpasst? Wir klären Sie auf!

Rail and Fly – Zugverspätung

 

Es ist kein Geheimnis, dass die Deutsche Bahn nicht immer pünktlich fährt. Dies musste eine Reisende aus Frankfurt kürzlich schmerzlichst erfahren.

Die Frau besaß ein Rail-and-Fly-Ticket und fuhr daher mit der Bahn zum Flughafen. Da ihre Bahn jedoch 103 Minuten Verspätung hatte, verpasste sie somit auch ihren Flug. Sie reichte Klage ein, welche jedoch vom Amtsgericht Frankfurt abgewiesen wurde. Das Amtsgericht Frankfurt begründete dies dadurch, dass man einen Zeitpuffer von drei Stunden einkalkulieren müsse. Die Verspätung war dem Gericht somit zu gering. Daher sei die Frau selbst dafür verantwortlich, dass sie ihren Flug nach Thailand verpasst hat.

Da der Reiseveranstalter die Rail-and-Fly-Tickets anbietet, könnte dieser theoretisch dafür haftbar gemacht werden. Dazu muss man nur eine entsprechende Verspätung des Zuges einkalkulieren, damit man ein Eigenverschulden ausschließen kann (Az.: 32 C 1966/17).

Das könnte Sie auch interessieren: 

Bei weiteren Fragen zum Thema Rail and Fly, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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