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Es ist Ein Traum vieler, aber nur für wenige geht er tatsächlich in Erfüllung: Ein Medizin-Studium und die spätere Tätigkeit als Arzt oder Ärztin. Da der Numerus Clausus, kurz NC, an vielen Universitäten in Deutschland enorm hoch ist, platzt der Traum vom Mediziner für viele Bewerber schon bei der Bewerbung selbst. Doch nun gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stuft den Numerus Clausus als teilweise verfassungswidrig ein und erklärt, dass dieser in einigen Aspekten nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sei.
Um die Chancengleichheit aller Bewerber zu wahren, muss der Gesetzgeber bis zum 31.12. des nächsten Jahres eine neue Regelung für die Auswahlkriterien für das Fach Humanmedizin vorlegen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Auswahl neben der Abiturnote durch standardisierte und strukturierte Eignungsgespräche stattfindet und das auf bundesweiter Ebene. Nur so würde man dem Grundgesetz gerecht werden, in dem die Bewerber einen Anspruch auf gleiche Teilhabe am Studienangebot des Staates haben.
Bislang gilt auch für das Fach Humanmedizin eine Beschränkung durch den Numerus Clausus. Zunächst einmal müssen sich alle Interessenten bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) für das Fach Medizin bewerben.
Die zu vergebenen Studienplätze werden dann wie folgt aufgeteilt: Eine bestimmte Anzahl ist für Auslandsstudenten, sowie Härtefälle vorgesehen. 20 Prozent der Plätze gehören den Studenten, die den besten Abiturschnitt vorweisen können (die sogenannte Bestenquote). 20 weitere Prozent werden den Studenten gegeben, die die meisten Wartesemester aufweisen (aktuell 14 bis 15 Semester, also sieben Jahre!). Nun bleiben knapp 60 Prozent der Studienplätze übrig. Hier haben die Hochschulen freie Hand und dürfen diese Plätze nach Belieben vergeben. In den meisten Fällen wird auch hier oft nach der durchschnittlichen Abiturnote gegangen. Weitere Maßnahmen sind Medizinertests oder persönliche Eignungsgespräche. Auch bereits erworbene Praxiserfahrung oder eine Ausbildung in den Berufen Krankenschwester/Pfleger/
Ins Rollen kam der Stein durch die Klage zweier Bewerber mit langer Wartezeit. Die Richter waren der Auffassung, dass es nicht rechtens sei, dass man länger auf einen Studienplatz warten müsse, als das Studium an sich dauern würde. Die Wartezeit darf also die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Im Falle der Humanmedizin beträgt diese 12 Semester, also sechs Jahre. Außerdem vertraten die Richter die Auffassung, dass auch Bewerber mit einer schlechteren Abiturnote Chancen auf einen Studienplatz der Medizin haben müssen, vor allem, da die Abiturnoten in den Bundesländern nicht pauschal vergleichbar sind. Man forderte also eine sogenannte Länderquote.
Fazit: Es bleibt nun also abzuwarten, welche Konsequenzen der Gesetzgeber ziehen wird, um dem fortschreitenden Ärztemangel – vor allem in ländlichen Gegenden – entgegenzuwirken. Interessenten für das Fach Humanmedizin können nun also weiter hoffen, in naher Zukunft doch noch ihren Wunschstudienplatz zu erhalten.
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