Bild: Roman Samborskyi/ shutterstock.com
Mit welchen seltsamen Fällen sich Richter im Alltag manchmal auseinandersetzen müssen, ist so gut wie nicht bekannt. Von haarsträubend bis absolut unverständlich ist alles dabei – dazu müssen sie nicht unbedingt bei den Bundesgerichten landen. Welche kuriosen Fälle das Jahr 2017 zu bieten hatte, erfahren Sie hier!
Weil einer Seniorin die Unordnung ihres Nachbars auf die Nerven ging, legte sie ein Feuer an der Bäckerei auf dem Nachbargrundstück. Zu einem Todesfall kam es zum Glück nicht.
Als Begründung gab sie vor dem Amtsgericht Bautzen an, die Unordnung habe sie schlicht rasend gemacht. Die Richter konnten ihr nicht ganz zustimmen und verhängten ihr eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die ältere Dame soll sich bei den Geschädigten entschuldigt und den entstandenen Schaden bereits beglichen haben.
Vor dem Amtsgericht München ging es um einen Nachbarschaftsstreit – provoziert durch Schneeschippen und einem Blickduell.
Dass der eine beim Schneeschippen des Öfteren eine Schaufel Schnee auf das Nachbargrundstück fallen ließ, konnte der Grundstücksbesitzer schwer ertragen. Der absichtlich tiefe Blick in die Augen verbunden mit einem hämischen Gesichtsausdruck gab dem Kläger den Rest. Er verlangte vor Gericht die Unterlassung mit der Begründung, dass der zusätzlichen Schnee im Frühjahr die Begrünung der Rasenfläche verzögere sowie zu Schäden führe.
Die Münchener Richter waren nicht überzeugt. Zwar führe die Provokation durch das absichtliche Abschieben des Schnees über den angrenzenden Zaun zu einer Verschlechterung des nachbarschaftlichen Verhältnisses. Dennoch handle es sich bei Schnee letztendlich nur um Wasser, welches bei der ohnehin zugeschneiten Fläche keinen Unterschied mache.
Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Soltau saß eine 47-Jährige Lehrerin, dessen Tochter bei der TV-Show „Dschungelcamp“ teilnehmen sollte. Die Zuneigung dieser Mutter ging so weit, dass sie ihre Tochter nach Australien begleiten wollte, um ihr beizustehen. Verhindert wurde die Reise von der Schule, die ihr keinen Urlaub genehmigte. Um trotzdem nach Australien fliegen zu können, ließ sich die Lehrerin für mehrere Wochen krankschreiben. Die Begründung lautete hierbei, dass die sehr wohl erkrankte Mutter sich in Australien besser erholen könne als bei der „Kälte in Deutschland“.
Die Richterin des AG Soltau verhängte ihr eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen – was in ihrem Fall 9.800 € ausmachen. Die Richterin sah in der Dickköpfigkeit der Mutter ein „einigermaßen dreistes“ Verhalten an, welches „dem Berufsbild der Lehrer schade“.
Die brandenburgische Kleinstadt Guben kürt jedes Jahr eine neue Apfelkönigin. Seit 2016 können auch Männer zum traditionellen Ehrenamt der Apfelkönigin gewählt werden – dennoch gewann wieder eine Frau. Ein 42-Jähriger Bewohner gab sich damit nicht zufrieden und rief das Amtsgericht Cottbus an. Antragsgrund war hier die Wahlmanipulation, auch wenn es sich nur um eine bloße Vermutung handle. Ein aus seiner Sicht schwerwiegendes Argument gegen die Bekleidung des Apfelkönigin-Amtes sei zudem, dass die Gewinnerin 2016 keinen Führerschein habe und dies in einer ländlichen Gegend wie Guben aus seiner Sicht ein Ausschlussgrund.
Das Gericht ließ die Argumentation allerdings kalt – eine Fahrerlaubnis sei keine zwingende Voraussetzung für die Bewerbung als Apfelkönigin.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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