Bild: Fotokostic / shutterstock.com
Viele sagen, dass an sich durch das Zerstören von Geld strafbar macht. Ob man es letztendlich verbrennt, zerreißt oder nur zerknüllt ist zweitrangig. Doch stimmt das überhaupt? Ist die Zerstörung von Geld eine Straftat? Wir klären Sie auf!
Wenn Geldscheine von der Bank abgehoben werden, zählen sie von nun an zum Eigentum desjenigen, der das Geld abgehoben hat. Der Eigentümer darf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 903 „mit der Sache nach Belieben verfahren“.
Demnach ist es nicht strafbar, wenn man Scheine verbrennt oder zerreißt, da sie keine Leihgabe der Deutschen Bundesbank beziehungsweise der Europäischen Zentralbank sind.
Auch wenn jemand sein ganzes Leben lang Geld zuhause aufbewahrt, begeht er keine Straftat, auch wenn dadurch die Summe für lange Zeit oder sogar für immer aus dem Zahlungsverkehr genommen wird.
Oft passiert es ganz unabsichtlich, dass ein Geldschein kaputt geht. Er gerät in die Waschmaschine oder er ist einfach abgegriffen uns zerreißt. In solchen Fällen ist die Bundesbank bereit den kaputten Schein zu ersetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass noch mindestens 51 Prozent der Scheines vorhanden sind!
Kann jedoch nachgewiesen werden, dass das Geld absichtlich zerstört werden, wird der Schein nicht ersetzt.
Im Ausland kann das ganze jedoch anders aussehen.
In den USA kann beispielsweise eine Geld- oder sogar Haftstrafe verhängt werden, wenn man beim Zerstörern von Geld erwischt wird.
Das Zerstören von Geld ist vor allem dann verboten, wenn auf den Scheinen oder Münzen das Staatsoberhaupt abgebildet ist.
Auf dem thailändischen Baht ist beispielsweise der König Bhumibol Rama IX abgebildet. Es ist schon strafbar, wenn man nur auf einen Schein drauf tritt. Wird man dabei erwischt, egal ob absichtlich oder versehentlich, muss man mit einer Gefängnisstrafe wegen Majestätsbeleidigung rechnen.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder andere Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und YouTube-Kanal.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.