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Döner Verbot — Gesetzeslücke im EU-Recht der Grund?

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Bild: Shanti Hesse / shutterstock.com
Dem beliebtesten Fast-Food-Gericht in Deutschland droht ein Verbot — ein baldiges Döner Verbot aufgrund einer Gesetzeslücke im EU-Recht? Laut Umweltausschuss des EU-Parlaments besteht eine mögliche Gesundheitsgefahr resultierend aus dem Gebrauch von Phosphat bei den Tiefkühl-Spießen.
Das EU-Parlament will dafür die Zulassung entziehen. In der Regel werden die tiefgekühlten Spieße mit Phosphat behandelt, damit das Fleisch zarter wird und in der Verarbeitung am Grill nicht zerfällt oder austrocknet. Jetzt soll die Gesetzeslücke durch die EU-Kommission geschlossen werden.

EU-Recht Schuld am Döner Verbot

Der Einsatz von Phosphat ist gesetzlich bei verzehrfähigem Fleisch erlaubt. So bspw. bei fertig gegrilltem Döner, Kassler oder Wurstbrät. Eine Gesetzeslücke allerdings scheint den Gebrauch bei tiefgefrorenen Fleischprodukten zu verbieten. Seinerzeit hatte die EU-Kommission im Falle von Tiefkühlware die Ausnahme im Gesetzestext schlichtweg vergessen. Ein Döner Verbot durch Aussetzung der Phosphatverwendung bei Tiefkühl-, noch rohen Fleischprodukten würde gleichzeitig etwa 110.000 Arbeitsplätze bedrohen. Sowohl in der Produktion, als auch im Vertrieb.
Auf Initiative der Grünen und der Sozialdemokraten setzte der EU-Umweltausschuss einen Einspruch gegen das Kommissionsvorhaben, Phosphat im Tiefkühl-Dönerspieß zu erlauben, durch. Sollte das EU-Parlament dem Einspruch folgen, wäre ein tatsächliches Ende der Dönerproduktion möglich. Mit dem gefürchteten Döner Verbot drohen faktisch Umsatzeinbußen von knapp 11 Mio. Euro — täglich! Aktuell fehlt es in der Herstellung der Drehspieße an einer technischen Alternative zur Stabilisierung des Fleisches.

Döner Verbot: Plenarsitzung im EU-Parlament für Mitte Dezember geplant

Das Schicksal des Döners entscheidet sich noch in diesem Jahr zwischen dem 11. und 14. Dezember. Dann berät sich das EU-Parlament in einer Plenarsitzung zu einem möglichen Phosphatverbot bzw. dem Döner Verbot!
Zur Einschätzung der Gesundheitsrisiken bei Phosphatzusatz ist die Lebensmittelbehörde EFSA beauftragt. Diese soll bis Ende 2018 eine endgültige Aussage über die Gesundheitsgefährdung bei Verwendung von Phosphat treffen.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Phosphat nicht verboten, solange der Zusatz des Stoffes deklariert ist. In den Inhaltsstoffen verbirgt sich das Bindemittel hinter „Schmelzsalzen“ oder Codes wie E338, E339, E340, E1413 u.a. Phosphat ist in der Lebensmittelindustrie allgegenwärtig, es befindet sich in Backwaren, Wurst, Fischkonserven oder in der Farbe der Cola. Gemäß Europäischer Behörde ist ein Verzehr von bis zu 4200 mg Phosphat/Tag völlig ohne Gesundheitsbedenken zu vertreten. Ein handelsüblicher Döner hat gerade einmal 134 mg Phosphat, der Verzehr entspricht also im Jahr einen maximalen Phosphatgehalt wie 1,5 Liter Cola! „Reine Panikmache“ heißt es von Seiten der Gesundheitsexpertin Sommer im EU-Parlament.
Ob es zu einem Döner Verbot kommt, ist unklar — die Schließung der EU-rechtlichen Lücke fragwürdig, wenn derzeit ein Phosphatzusatz grundsätzlich erlaubt ist. Es bleibt abzuwarten, was die Debatte um die Verwendung von Phosphat in Lebensmitteln ergibt.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer haben auch die kuriosen Rechtsfragen im Blick. Mehr Wissenswertes aus Recht und Gesetz finden Sie auch auf unserem YouTube-Channel Kanzlei Mingers & Kreuzer u.a. in unserem Format #FragMingers.
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