Bild:Timo Aramyan/ shutterstock.com
Der Widerruf der Baufinanzierung ist weiterhin möglich – bei Sparkassen und der ING DIBA ist der besonders lukrativ. Wer diesen bestimmten Fehler in seiner Widerrufsbelehrung findet, kann den Widerrufsjoker ziehen. Welche Verträge betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Betroffen sind Verträge, die zwischen Mitte 2010 und Mitte 2011 geschlossen wurden.
Dabei sollten Sie nach einem ganz bestimmten Fehler Ausschau halten: in den Widerrufsbelehrungen ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreditinstituts als Pflichtangabe genannt. Diese Angabe fehlt allerdings im Kreditvertrag. Entscheidend für Sie ist dabei, dass ohne diese Pflichtangabe die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf ist folglich möglich! Nach der Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf, die bereits mehr als 10.000 Baufinanzierungen geprüft hat, weisen, insbesondere die Verträge von zwei großen Baufinanzierern, diesen entscheidenden Fehler auf.
Neben der fehlenden Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörde in ihren Verträgen, weist die ING DIBA in den Widerrufsbelehrungen auf die „für den Darlehensnehmer zuständige Aufsichtsbehörde“ hin. Da es aber keine Aufsichtsbehörde für Darlehensnehmer gibt, macht diese Pflichtangabe keinen Sinn. Die Chancen für einen Widerruf mit anschließender Rückabwicklung stehen somit sehr gut.
Ein ähnlicher Fehler findet sich in der Verträgen der deutschen Sparkassen, die zwischen 2010 und 2011 abgeschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Darlehensverträge mit der Fassung Juni 2010 fehlerhaft sind.
Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf auszuloten. Einerseits können die Kosten unter Umständen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Andererseits haben Sie die Möglichkeit, den Fall auf Basis eines reinen Erfolgshonorars abzuwickeln. Hier der Verbraucher nicht in Vorleistung gehen, sondern zahlt erst nach erfolgreicher Umsetzung des Widerrufs ein Honorar, dass sich prozentual an seiner Ersparnis bemisst. Das Ersparnis kann sich auf 10.000 € oder mehr pro Baufinanzierung belaufen. Die bestehende Baufinanzierung muss beim Widerruf sogar nicht zwangsläufig aufgelöst werden. Häufig verhandelt die Bank über eine deutliche Reduzierung der Zinsen. Diese gilt ab sofort – selbst wenn die ursprüngliche Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft.
Dem Kreditnehmer ergeben sich auf diese Weise zwei Vorteile: zum einen profitiert er von der sofortigen Zinsreduzierung. Zum anderen sichert er sich die niedrigen Zinsen für einen langen Zeitraum und entgeht damit dem Risiko, dass die Zinsen steigen.
Wenn auch Sie Ihren Immobiliendarlehensvertrag hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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