Bild: FotoSr52/shutterstock.com
Am Freitag startet die 55. Auflage der Fußball-Bundesliga. Selten war die Lage rund um das Thema Sicherheit derart angespannt. Das zeigen nicht zuletzt die erschreckenden Bilder vom DFB-Pokal-Spiel zwischen Hansa Rostock und Hertha BSC Berlin. Sicherheitsexperten und Liga-Verantwortliche zeigen sich zunehmend überfordert und warnen vor weiteren Protest-Demonstrationen und Gewalt. Die Grenze zwischen „Hooligans“ und vermeintlich friedlichen „Ultras“ wird zunehmend unübersichtlicher. So hatten Letztere dem DFB sogar mit „Krieg“ gedroht. Wir klären, mit welchen Konsequenzen Gewalttäter im Stadion rechnen müssen.
§ 129 StGB statuiert, dass alleine die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und damit die abstrakte Gefährlichkeit einer solchen unter Strafe gestellt wird. Eine konkrete Tat muss also nicht unbedingt begangen werden. 2015 hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Gruppe „Dresdner Elbflorenz“ entschieden, dass auch Hooligans eine kriminelle Vereinigung darstellen können. Schließlich seien verabredete Schlägereien als gefährliche Körperverletzung strafbar. Eine Einwilligung in die „eigene“ Körperverletzung sei hier sittenwidrig. Schließlich komme es auf den Grad der Gefährdung an, der durch die „gruppendynamischen Prozesse“ deutlich zunehme.
Besonders problematisch ist inzwischen aber die Lage im und rund um das Stadion selbst. Immer häufiger randalieren sog. „Fans“ auf den Rängen sowie neben dem Platz und begehen dabei verschiedene Straftaten.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Auch wenn man die Erhebungen der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)“ der Polizei kritisieren mag, ist der seit Jahren zunehmende Anstieg von Strafverfahren so genannter Fußballfans kaum von der Hand zu weisen. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die hohe Organisationsbereitschaft der einzelnen Gruppen. Ob „Hooligans“ oder „Ultras“ – trotz Verbot werden immer mehr gefährliche Feuerwerkskörper gezündet. Möglich machen das sog. „Kassenstürme“ durch geschlossenes, verzögertes Eintreffen am Stadion sowie das Nutzen von großen Bannern, die eine Aufklärung durch Video-Kontrollen erschweren.
Nicht selten werden neben der strafrechtlichen Ermittlung solcher Delikte auch Stadionverbote verhängt. Die Grundlage für die Zulässigkeit solcher Verbote bildet die Beziehung zwischen dem Betroffenen und dem Veranstalter des Fußballspiels als Inhaber des Hausrechts selbst. Man spricht gemeinhin auch von einem „Hausverbot“, das auf einen Unterlassungsanspruch aus §§ 858 ff, 903, 1004 BGB gestützt wird. Die Überprüfung eines Stadionverbotes unterliegt also den Zivilgerichten. Die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens kann unter Umständen aber positive Auswirkungen auf das Stadionverbotsverfahren haben.
Dass der DFB die Vereine immer wieder mit satten Geldbußen bestraft, wenn die eigenen Fans sich „daneben“ benehmen, ist bekannt. Inzwischen hat aber der BGH entschieden, dass unter gewissen Umständen die Krawallmacher und Böllerwerfer für solche Geldstrafen haften müssen. Der 1.FC Köln sollte 50.000 Euro Strafe zahlen, als ein „Fan“ im Februar 2014 einen Knallkörper zündete und dieser im Unterrang mehrere Zuschauer verletzte. Daraufhin klagte der Verein und forderte 30.000 Euro Schadensersatz. Das Gericht entschied zu Ungunsten des Anhängers. Vereine können von nun an Krawallmacher für Strafen haftbar machen – das Urteil soll angesichts der hohen Summen vor allem potentielle Täter abschrecken. Inwieweit solche Maßnahmen aber Wirkung zeigen, ist vor dem Hintergrund der Pokalbilder mehr als fraglich.
Die Strafen des DFB – wie etwa Blocksperren oder Zuschauerteilausschüsse – haben offenbar ihre Wirkung verfehlt. Der Protest der aktiven Fanszene wurde zuletzt immer lauter. In Anbetracht dieser Entwicklung will der DFB von nun an den Dialog in Deutschland wieder fördern und vorerst auf Kollektivstrafen verzichten, wie es auf der offiziellen Seite des Deutschen Fußball-Bundes heute heißt.
Ob dadurch langfristig in den Konflikt wieder Ruhe einkehren wird, bleibt abzuwarten. Die Bilder vom Wochenende jedenfalls haben mit Fußball nichts mehr zu tun. Es bleibt nur zu hoffen, dass solche Ereignisse die Ausnahme bilden und sich der Fußball wieder von einer guten Seite präsentiert.
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