Bild: yousang / shutterstock.com
Spätestens seit September 2015 leidet der Ruf vom ursprünglich so zuverlässigen Autobauer Volkswagen zunehmend. Seitdem der Abgasskandal auf dem Schirm ist, ist VW in der Kritik. Durch die aktuellen Vorwürfe eines Kartells mit anderen Autobauern, gerät Volkswagen nun noch mehr ins Wanken.
Durch die verzwickte Rechtslage wissen viele geschädigte Kunden häufig erst einmal gar nicht, welche Ansprüche sie haben und was nun auf Sie zu kommt. Das Problem ist ihnen zwar bewusst, jedoch sehen manche Kunden den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass manipulierte Abschalteinrichtungen für Abgasanlagen definitiv ein Mangel sind, der diesen Tatbestand auch erfüllt. Die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem Kaufzeitpunkt umfasst Gewährleistungsansprüche für den Verbraucher.
Der Händler muss daher eine der folgenden Optionen erfüllen: Den Mangel beseitigen, Preisnachlass gewähren oder aber Schadensersatz leisten. Letzteres kann jedoch nur gegen den Hersteller geltend gemacht werden, in diesem Falle also VW. Ist der Mangel erheblich, wäre auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag eine Option. Inwieweit die Manipulation diesen Status erfüllt, ist rechtlich noch nicht generell geklärt.
Für Verbraucher ist jedoch Eile gefragt, da Ende 2017 die Gewährleistungspflicht ausläuft. Auch, wenn eine Verlängerung durch Verbraucherschützer gefordert wird, sträubt sich VW dagegen und verlängert diese nicht.
Würden sich die Vorwürfe gegen VW und andere Hersteller bewahrheiten, so könnte dies positiv für die Kunden ausfallen. Durch einen Kartellverstoß wird die Manipulation zum Vorsatz, woraus eine Schadensersatzpflicht resultiert.
Entschädigungen kommen für VW bislang nicht in Betracht. Lediglich die Softwareupdates sind bisher ein Entgegenkommen durch den Konzern. Der ADAC hält dies jedoch längst nicht für ausreichend, um das Problem grundsätzlich zu beseitigen. Auch weigert sich Volkswagen bisher eine Garantie auf die Nachrüstung zu geben, was alles andere als kundenfreundlich ist. VW-Kunden sind daher nicht gegen etwaige Folgen durch das Softwareupdate abgesichert.
Es bleibt also abzuwarten, wie es im Falle VW nun weitergeht. Vor allem die Vorwürfe aufgrund des Kartells sind für geschädigte Kunden nun besonders interessant, genauso wie der Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage. Wir halten Sie diesbezüglich natürlich auf dem laufenden.
Wenn auch Sie betroffen sind vom VW Abgasskandal, ist anwaltlicher Rat dringend ratsam. Aufgrund der ständig neuer Informationen ist für Laien kaum ein Überblick zu behalten. — Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Kontaktieren Sie uns dazu unter 02461-8081 oder via E-Mail. Für weitere Informationen besuchen Sie doch einmal unseren Blog oder den Youtube-Kanal unserer Kanzlei.
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