Bild: Arcansel / shutterstock.com
Vor dem LG Braunschweig haben rund 1.500 VW Aktionäre Klage gegen den Autobauer eingereicht. Grund dafür ist der drastische Fall der Konzernaktien. Da die Abgasmanipulationen aber der Volkswagen-Konzernspitze bereits vorher bekannt gewesen sein muss, verletzte der Autohersteller die Ad-hoc-Meldepflicht des Wertpapierhandelsgesetzes.
Für Anleger bedeutet das: Volkswagen muss geschädigten Aktionären den entstandenen Kursschaden ersetzen. Nach Einreichen der tausenden Klagen gegen VW wurden diese zugunsten eines Sammelverfahrens gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetztes (KapMuG) ausgesetzt. Eröffnung des Musterverfahrens im Fall VW war am 08.03.2017. — Musterklägerin im Prozess ist die Deka Investment GmbH.
Der Volkswagen-Skandal um manipulierte Abgaswerte wurde im September 2015 öffentlich. Als Reaktion auf den erheblichen Wertverlust, der den Kurs der VW-Vorzugsaktien sogar halbierte, entstanden nun Schadenersatzansprüche für viele Anleger.
Der Anspruch auf Schadenersatz basiert der Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Dabei hätten die Verantwortlichen im Volkswagen-Konzern die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die Ermittlungen in den USA informieren müssen, da aufgrund der manipulierten Abgaswerte Strafzahlungen drohten. Alleine die Möglichkeit dieser hohen Strafzahlungen führte zwangsläufig zu einem Kurswertverlust der VW-Aktien. Seitens der Volkswagen-Verantwortlichen wird jedoch bestritten, gegen Informationspflichten verstoßen zu haben. Sollten sich die Vorwürfe aber als korrekt erweisen, steht den Anlegern in der Tat Schadensersatz zu.
Alternativ zur eigenen, mit hohen Kosten verbundenen Klage besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit einer Anmeldung am Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG). Die Teilnahme an dem Sammelverfahren bietet neben dem deutlich geringeren Kostenrisiko für geschädigte Anleger vor allem den Vorteil, dass etwaige Ansprüche zunächst nur gesichert werden.
Alle Feststellungen, die in dem Musterverfahren getroffen werden, wirken dann gleichzeitig für oder gegen die Beteiligten dieser Sammelklage. Bei einem Vergleich im Laufe des KapMuG-Verfahrens kann dieser auf die Anmelder übertragen werden.
Ihre Vorteile des Musterverfahrens auf einen Blick für Sie:
Sind Sie betroffener Anleger? Sie wollen Ihre Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern sichern? Dann wenden Sie sich an uns: Wir prüfen etwaige Ansprüche für Sie und unterstützen Sie beim Musterverfahren. Lassen Sie die Anmeldefrist im September diesen Jahres nicht verstreichen. Wir helfen Ihnen als geschädigte Volkswagen-Aktionäre bundesweit!
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