Bild: Mahanak/shutterstock.com
Blitzer, Videoüberwachungsanlagen und Radarfallen an jeder Ecke – dieses Bild ist auf unseren Straßen inzwischen zur Gewohnheit geworden. Damit könnte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 941/08) aber bald Schluss sein. Ein Autofahrer aus Güstrow hatte in Karlsruhe gegen eine Videoaufnahme von einer Autobahnbrücke geklagt und Recht bekommen.
Konkret rügte der Mann den Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG. Das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nämlich die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Es ist folglich ein umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit – mithin also dem autonomen Bereich privater Lebensgestaltung.
Dass der Mann im speziellen Fall 29 km/h zu schnell war, spielte für die Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme keine Rolle. Vielmehr stellten die obersten Richter fest, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht…“ darstellen. Zudem reiche vor allem ein Erlass des entsprechenden Ministeriums zur Legalisierung der Aufnahmen nicht aus. Aus diesem Grund hat das Amtsgericht Dresden schon zwei Bußgeldverfahren eingestellt.
In erster Linie betrifft das Urteil alle Geräte und Aufzeichnungen, bei denen „Daten Dritter gesammelt werden“ – z.B Radarmessgeräte der Baureihe Multanova. Besondere Relevanz hat das Urteil aber in Bezug auf Videoaufzeichnungen. Gerade hier wird man regelmäßig von unrechtmäßig erhobenen Daten ausgehen müssen, die vor Gericht als Beweis nicht verwendbar sind.
Im Rahmen laufender Bußgeldverfahren wäre also eine Anfechtung denkbar. Gegen abgeschlossene Verfahren kann man dagegen rechtlich nicht mehr vorgehen. Die ersten Amtsgerichte jedenfalls stellen entsprechende Verfahren ein. Die Entwicklungen bleiben also spannend.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Hier halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung auf dem Laufenden. Schauen Sie doch mal vorbei oder lassen Sie sich persönlich von uns überzeugen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.