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Wer vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung erhält, sollte wissen, dass sie große Veränderungen am Arbeitsplatz mit sich nimmt – meist schlechtere Arbeitsbedingungen. Um nicht den Job zu verlieren, nehmen sie allerdings viele Arbeitnehmer hin. Zunächst sollten Sie Entscheidungsoptionen abwägen und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Wir informieren Sie worauf Sie bei einer Änderungskündigung achten müssen!
Wenn der Arbeitgeber Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrages hinsichtlich Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeiten vornehmen will, geht das nicht ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers. Wird der modifizierte Vertrag nicht angenommen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Änderungskündigung heranzuziehen.
Demnach stellt er seinem Angestellten ein Ultimatum: entweder die Annahme, wodurch das Arbeitsverhältnis unter den Änderungen fortgesetzt wird, oder die Ablehnung des Änderungsangebots, der die Kündigung folgt. Bei der Ablehnung geht der Unternehmer das Risiko ein, dass dass rechtliche Schritte gegen die Änderungskündigung vorgenommen werden.
Im Änderungsangebot müssen die neuen Bedingungen konkret benannt werden. Wichtig ist hierbei genau zu prüfen, ob die Änderungen akzeptabel und rechtswirksam sind – oft handelt es sich um schlechtere Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer. Lehnt dieser das Angebot ab, greift die Kündigung.
Wie bei jeder Kündigung muss der Arbeitgeber auch bei der Änderungskündigung grundsätzlich einen Grund vorbringen, weshalb er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Dieser kann entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Prüfen Sie die Kündigungsgründe genau, denn nicht immer kann der Unternehmer nachweisen, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Bei einer Änderungskündigung bieten sich Ihnen mehrere Optionen an.
Sie können das Angebot des Arbeitgebers fristgemäß annehmen. Achten Sie allerdings darauf, welche Änderungen betroffen sind. Es sollte nicht über notwendige Modifikationen, wie der Lohnsenkung, hinausgehen. Aspekte wie Kündigungsfristen oder Urlaubstage fallen in der Regel nicht mehr unter zulässige Änderungen.
Andererseits können Sie das Angebot ablehnen und zugleich die Kündigungsschutzklage einreichen. Die Klage verläuft erfolgreich, wenn keine ausreichenden Kündigungsgründe angegeben wurden. Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bleibt in diesem Fall weiter bestehen.
Verliert der Arbeitnehmer aber den Prozess, wird das Arbeitsverhältnis beendet und das neue Angebot gilt nicht mehr.
Empfehlenswert ist dagegen die vorbehaltliche Annahme des Änderungsangebots. Hierbei nimmt der Arbeitnehmer das Angebot zunächst an, lässt im Rahmen einer Änderungsschutzklage jedoch überprüfen, ob ausreichende Gründe für eine Kündigung vorliegen. Ist die Klage erfolgreich, bleibt der ursprüngliche Arbeitsvertrag bestehen. Wird sie abgelehnt, können Sie das Arbeitsverhältnis zumindest mit abgeänderten Bedingungen fortsetzen.
Beachten Sie die Klagefrist! Wie auch bei der Kündigungsschutzklage gilt bei der Änderungsschutzklage eine Frist von drei Wochen einzuhalten. Verstreicht der Zeitraum der Klagefrist, greift die Kündigung.
Sollten Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, gilt auf jeden Fall die Nerven zu behalten. Bei den Änderungen kann es sich um gravierende Einschnitte in den Alltag handeln, wie einen Ortswechsel oder geringeres Gehalt. Lassen Sie sich trotz der angespannten Lage und Zeitdruck alle Möglichkeiten der passenden Lösung in Ruhe durch den Kopf gehen.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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