Bild: Goran Petric / shutterstock.com
Man hat lange andauernde Rückenschmerzen und sucht in der Hoffnung auf Hilfe ein Krankenhaus auf. Doch dann der Supergau: Nach einer empfohlenen Operation zur Behebung der Schmerzen sitzt man querschnittsgelähmt im Rollstuhl und ist von nun an auf fremde Hilfe angewiesen. So geschehen ist dies einer mittlerweile 57 Jahre alten Patientin, deren Klage auf Schadenersatz vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde.
Ein Schadensersatzanspruch von 400.000 € würde ihr wegen eines groben Behandlungsfehlers zugesprochen.
Begründen tut das OLG Hamm seine Entscheidung wie folgt: Die Operation sei aus Sicht eines objektiven Gutachtens nicht zwingend erforderlich gewesen. Man hätte nach gründlicher Abklärung aller Symptome weiterhin eine konservative Behandlung verfolgen können. Auch sei das MRT fehlerhaft durchgeführt worden. Die Befunde wurden somit unvollständig erhoben und die Patientin auch nicht ausreichend über alternative Methoden aufgeklärt. Die Versteifung dreier Wirbel und das Implantieren einer Bandscheibenprothese wären lediglich die letzte Konsequenz gewesen, sofern konservative Behandlungsmethoden nicht angeschlagen hätten, um die Rückenschmerzen zu bekämpfen.
Der allgemein fehlerhafte Behandlungsverlauf und die langfristigen, schwerwiegenden Konsequenzen der Operation für die Patientin rechtfertigen somit nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm die Höhe des Schadensersatzes.
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