Bild: racorn / shutterstock.com
Wenn am Arbeitsplatz die Heizungen ausfallen und man sich erst in dicker Winterjacke auf die Arbeit konzentrieren kann, sollte man mit dem Chef sprechen. Auch in einem solchen Fall haben Sie als Arbeitnehmer Rechte und müssen die kalten Temperaturen vor Ort nicht hinnehmen. Unter welchen Umständen der Chef Ihnen kältefrei geben muss und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können, erfahren Sie hier!
Genauso wie im Sommer bei unerträglicher Hitze hat der Arbeitgeber auch im Winter gewisse Vorkehrungen gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen seiner Angestellten zu treffen. Das dauerhafte Frieren am Arbeitsplatz muss somit nicht hingenommen werden.
Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden bestimmte Mindestwerte der Lufttemperatur in Abhängigkeit von der körperlichen Anstrengung festgelegt. Solange die Arbeitnehmer sitzen, muss das Büro mindestens 19 bis 20 Grad warm sein. Beim Stehen oder Gehen sollte die Temperatur zwischen 12 und 19 Grad liegen. Anders ist es bei Angestellten, die sich berufsbedingt aufgrund von Bau- oder Straßenarbeiten an der frischen Luft aufhalten. Hierbei müssen die Bauherren allerdings sicherstellen, dass sie ausreichend vor der Kälte geschützt sind, etwa durch besondere Arbeitskleidung.
Neben der beruflichen Tätigkeit hat der Arbeitgeber auch auf das individuelle Kälteempfinden seiner Angestellten Rücksicht zu nehmen – und gegebenenfalls Maßnahmen vorzunehmen. Ein zumutbares Arbeitsklima ist in seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber miteinbegriffen.
Wer somit schnell friert, da es am eigenen Arbeitsplatz zieht, der muss nicht noch mit Schal oder Mütze zur Arbeit kommen, sondern kann seinen Chef um die Zuteilung eines anderen Platzes bitten. Schwangere Frauen können einen Anspruch auf einen wärmeren Arbeitsplatz geltend machen.
Wer die Kälte vor Ort nicht länger aushält, sollte ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen – in der Regel hat der Chef schließlich auch ein Interesse daran, an einem warmen Arbeitsplatz zusammen mit gesunden und zufriedenen Menschen zu arbeiten. Auf gar keinen Fall dürfen Sie ohne Erlaubnis nach Hause gehen – andernfalls droht Ihnen eine Abmahnung!
Bringt ein Gespräch allerdings keine Besserung mit sich, sollte man den Betriebsrat einschalten. Wenn auch das nicht hilft oder es diesen in einem Unternehmen nicht gibt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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