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An Silvester ist bei den meisten viel los. Zuhause oder bei Freunden wird gefeiert und um Mitternacht gehen alle, die noch wach sind, auf die Straße um sich an der Knallerei zu beteiligen oder nur das Feuerwerk zu beobachten. Inwiefern muss man sich an Silvester an die Nachtruhe halten und haften Eltern für die Schäden, die ihre Kinder mit Böllern angerichtet haben? Wir klären Sie auf!
An SiIlvester gehen die meisten ab 24 Uhr auf die Straße um mit der Knallerei anzufangen. Doch da in Deutschland ab 22 Uhr die Nachtruhe gilt, können sich diejenigen, die sich von dem Lärm der Silvesterparty oder der Böller gestört fühlen, zumindest theoretisch darauf berufen. Beschwerden bei der Polizei oder bei dem Vermieter werden an Silvester meistens nicht so stark gewichtet, wie an anderen Tagen, solange die Feier nicht bis zum Morgengrauen andauert!
Wichtig ist zu wissen, dass man sich nur darauf berufen kann, wenn im eigen Haus oder der eigenen Wohnung nicht selbst gefeiert wird und nichts mehr zu hören ist.
Jedoch sollte man auch an Silvester auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und diese beispielsweise über eine Silvesterparty informieren. Außerdem sollte man den Geräuschpegel etwas senken, je näher der Morgen rückt.
Im § 832 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht zusammengefasst, dass die Erziehungsberechtigten für die Schäden aufkommen müssen, die die minderjährigen zu beaufsichtigenden Kinder bei dritten verursacht haben. Also müssen Eltern auch für die Schäden aufkommen, die ihre Kinder möglicherweise durch Böller verursachen!
Inwiefern Kinder für sich auch selbst haften können, ist durch deren Alter unterteilt. Wenn Kinder sieben Jahre alt sind oder jünger haften sie nicht für die Schäden, die sie anderen zugefügt haben. Ab acht bis achtzehn Jahren wird in jedem Einzelfall individuell entschieden, ob sie haften oder nicht. Wenn Kinder in diesem Alter aber die „nötige Einsichtigkeit“ besitzen, haften sie immer.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8180 erreichen. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter!
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