Bild: Kike Fernandez / shutterstock.com
Im Jahr 2015 wurden bei Gerichten die ersten Klagen bezüglich der VW-Abgasaffäre eingereicht. Die Hoffnung auf ein positives Urteil bestand seitdem und jetzt hat das Warten auf genau dieses ein Ende. Im Landgericht München I wurde nun entschieden, dass ein Seat Ibiza mit manipuliertem 1,6 Liter Motor vom Händler zurückgenommen werden muss (Az.: 23 O 23033/15).
Als Begründung für diese Entscheidung führte das Gericht an, dass die Nacherfüllung bereits mehr als sechs Monate auf sich warten lässt. Dies sei genug Zeit, um die festgestellte Manipulation zu beheben. Man muss also als Kunde nicht einfach auf eine Nachbesserung von Volkswagen vertrauen, nachhaken ist erlaubt!
Das Urteil des LG München ist ein wahrer Durchbruch für alle Verbraucher. Es zeigt, dass man sich als Geschädigter nicht hinhalten lassen muss und es sich lohnt vor Gericht zu kämpfen. In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Klagen eingereicht, bei einem Großteil der Klagen wird gefordert, dass die Händler das Fahrzeug aufgrund der Manipulation zurücknehmen.
Es wird erwartet, dass dieses Urteil eine weitere Klageflut gegen den Volkswagen Konzern auslöst.
Die Aussichten Schadensersatz geltend zu machen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten, stehen gut. Jedoch sollte man schnell handeln, denn weiteres Warten kann kontraproduktiv für den Geschädigten sein. Wenn die Nachbesserung vorbehaltlos durchgeführt wird, oder die Verjährung eintritt, können sämtliche Rechte verloren gehen.
Falls auch Sie Betroffener im Falle des VW-Skandals sind, nutzen Sie gerne unsere telefonische Ersteinschätzung unter 02461-8081 – wir sind 24/7 für Sie da und prüfen Ihre Verträge gerne auf Chancen Schadensersatz geltend zu machen!
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