Bild: FotoYakov / shutterstock.com
Egal, ob man einen gebrauchtes Auto kauft oder einen Neuwagen: Wer einen kleinen Mangel entdeckt, darf die Annahme verweigern. Der Kaufpreis darf vom Käufer so lange einbehalten werden, bis der Makel entfernt wurde.
Dieses Urteil fällte vor kurzem der Bundesgerichtshofs in einem Fall, indem ein Käufer einen importierten Fiat bestellt hatte, der bei der Übergabe eine Delle in der Fahrertür aufwies.
Der Händler bot dem Käufer einen Preisnachlass von 300 Euro an. Dies war dem Käufer jedoch zu wenig, denn die Reperaturkosten wurden von einer Werkstatt auf mehr als 500 Euro geschätzt.
Nach langen Diskussionen zwischen Käufer und Verkäufer musste letzterer den Wagen aus dem Allgäu zurück nach Oberbayern holen. Er musste ihn dann ausbessern und erneut zustellen.
Die Kosten dafür hat er selbst zu tragen. Die Richter waren der Meinung, dass er die Reparatur auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko zu veranlassen hat (AZ.: VIII ZR 221/15).
In einem weiteren Fall entschied der BGH, dass auch bei Sicherheitsmängeln, die den Fahrer gefährden, der Verkäufer des Autos zuständig ist. Er muss alles tun, um auch nur gelegentlich auftretende Probleme zu beseitigen. Tut er dies nicht, kann der Käufer den Wagen fristlos zurückgegeben (Az.: VIII ZR 240/15).
Hierbei handelte es sich um einen Volvo bei dem sich innerhalb kürzester Zeit mehrmals das Kupplungspedal verklemmt hatte. Bei einer Probefahrt zur Demonstration in Anwesenheit des Verkäufers trat dieses Problem nicht auf. Dies führte dazu, dass der Käufer nach Hause geschickt wurde und laut Verkäufer wieder kommen sollte, wenn das Problem nochmals auftritt. Da dies eine erhebliche Gefahr für den Fahrer darstelle, hielten die Richter das Wegschicken des Kunden für nicht zumutbar.
Der Verkäufer sei in so einer Situation dazu verpflichtet dem Fehler auf den Grund zu gehen, ganz gleich, ob dies einen hohen Aufwand mit sich bringt.
Haben auch Sie ein Auto gekauft und bei Erhalt der Ware einen Mangel entdeckt? Ihr Händler weigert sich diesen auszubessern? Kontaktieren Sie uns gerne unter 02641-8081 und nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung – wir sind rund um die Uhr für Sie da!
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