Bild: Denphumi/ shutterstock.com
Das Thema Bausparen sorgt momentan für Zündstoff. Die Gesellschaften und die Kunden liegen im Streit – und auch die Juristen können sich auf keine Lösung einigen. Konkret geht es darum, ob die Bausparkassen etwaige Verträge kündigen können, weil die Kunden den Kredit nicht einmal abrufen.
Mit Riester geförderte Bausparverträge verkauften sich vor gar nicht allzu langer Zeit noch prima. Sowohl die Gesellschaften als auch die Kunden waren zufrieden. Seit der Niedrigzinsphase hat sich das Bild aber gewandelt. Altkunden nehmen lieber die vergleichsweisen hohen Zinsen von fünf Prozent mit, anstatt ein zu teures Bauspardarlehen aufzurufen. Das Bausparen lohnte sich für die Kassen folglich nicht mehr. So kam es dazu, dass die Bausparkassen immer mehr Verträge kündigten, weil eben der besagte Kredit nicht einmal abgerufen worden sei. Nach der Argumentation von Wüstenrot & Co. sei das auch rechtens, weil andersherum auch die Verbraucher in solchen Fällen kündigen könnten – nämlich bei einem Darlehen mit einer mehr als zehnjährigen Zinsbindung.
Das Problem ist aus juristischer Sicht aber folgendes: Sind die Fälle wirklich vergleichbar?
Eine klare Linie in der Rechtsprechung sucht man derweil vergebens. Die Gerichte entscheiden mal so oder so. Das könnte sich aber schon bald ändern. Nächstes Jahr soll der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Unangenehm wird es für die Bausparkassen dann, wenn der BGH sich einem kürzlich getroffenen Urteil anschließt und feststellt, dass die allgemeine schlechte wirtschaftliche Lage der Bausparkassen bei der Entscheidungsfindung keine Rolle spielen dürfe. Das hieße im Umkehrschluss, dass die besagten Kündigungen eben nicht erlaubt werden. Sollte der BGH jedoch zugunsten der Bausparkassen urteilen, könnte es zu Kündigungswellen ungeahnten Ausmaßes kommen.
Ob das den Ruf der Kassen allerdings verbessern würde, muss bezweifelt werden. Sollte die Niedrigzinsphase nämlich weiter anhalten, wären genau diese Kunden wieder das Ziel der eigenen Akquise. Bausparen ist und bleibt also ein heikles Thema. Eins ist aber sicher: Die goldenen Zeiten der Gesellschaften wie Wüstenrot & Co sind vorbei.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Bausparen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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