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Wenn man einen Umzug antritt, muss man vieles erledigen. Doch neben der Organisation eines Möbeltransporters und der Renovierung können sich noch weitere Hürden aufbauen, wie zum Beispiel der DSL Vertrag. Gibt es eine Regelung dafür, wenn der DSL Anbieter nicht das selbe Angebot im neuen Wohnort anbietet?
Es ist allgemein bekannt, dass man seinen Vertrag bei einem Stromanbieter, einen Bausparvertrag oder sogar einen Vertrag beim Fitness-Studio nicht einfach Kündigen kann. So ist es auch mit dem Vertrag bei einem DSL Anbieter geregelt. Nach dem Telekommunikationsgesetz darf man den DSL Vertrag kündigen, wenn der DSL Anbieter nicht das selbe Angebot am neuen Wohnsitz anbietet. Wenn man also nur noch eine 100er Highspeed-Leitung am neuen Wohnort anstatt DSL 16.000 hat, hat man das Recht frühzeitig aus dem Vertrag auszutreten!
Aber auch bei verschlechterten Konditionen hat man das Sonderkündigungsrecht.
Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, muss man jedoch eine Frist von drei Monaten einhalten. Der Beginn dieser Frist ist eigentlich eindeutig, wird jedoch von dem DSL Anbieter Vodafone Kabel Deutschland anders ausgelegt. Normalerweise beginnt die Frist laut Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) drei Monate vor dem Umzug. Wer also im August in seine neue Wohnung zieht, muss er im April seinen DSL Vertrag kündigen. Für die, die quasi vor April kündigen würden, läuft der Vertrag natürlich bis zum Umzug weiter. Vodafone Kabel Deutschland sagt jedoch, das die Frist erst mit dem Umzug beginne. Somit müsse man also drei Monate doppelt zahlen.
Wenn man gegen die verschobene Frist vorgehen möchte sollte man jedoch auf jeden Fall eine Klage einreichen und nicht etwa einfach die Zahlung einstellen, ansonsten riskiert man eine Gegenklage.
Da es noch kein allgemein gültiges Grundsatzurteil gibt, ist die Auslegung der Frist von Vodafone gestattet. Es gibt jedoch einen Fall, in dem ein ehemaliger Vodafone Kunde gegen diese Regelung von Vodafone geklagt hat und die Klage auch gewonnen hat. Da dieser nach Thailand gezogen war, sollte er noch die drei Monate nachzahlen, obwohl er schon längst nicht mehr die Dienste von Vodafone in Anspruch genommen hat und rechtzeitig nach der eigentlichen Frist gekündigt hatte. Das Gericht verurteilte Vodafone dazu, den Betrag zurück zu zahlen. Doch das Urteil hindert Vodafone nicht daran, ihre eigene Auslegung der Frist weiterhin durchzusetzen.
Optimal wäre natürlich die Übernahme des alten Vertrags. Eine Vertragsmitnahme kostet jedoch Geld und wenn man bei dem selben Anbieter einen neuen Vertrag abschließen möchte, fängt die Laufzeit wieder von vorne an.
Außerdem hat man noch die Möglichkeit seinen alten DSL Vertrag an seinen Nachmieter zu überschreiben. Neben den Vorteilen für den Nachmieter Bei manchen Anbietern ist die Umschreibung des Vertrags auch kostenfrei.
Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 erreichen. Wir, das Team von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen gerne weiter! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem YouTube-Kanal oder in unserem Blog.
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