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Home-Office wird von immer mehr Unternehmen angeboten. Für Berufstätige mit Familien- oder Pflegeaufgaben ist das eine äußerst praktische Arbeitsmöglichkeit. Pendler sparen sich den Arbeitsweg und viele Arbeitnehmer konzentrieren arbeiten tatsächlich effektiver in Ruhe am Schreibtisch in den eigenen wohligen vier Wänden. Mittlerweile bietet jede zehnte Arbeitsstätte die Möglichkeit an, teilweise im Home-Office zu betreiben.
Welche Regeln gelten beim Home-Office? Was darf ich nicht tun?
Im Gegensatz zu den Niederlanden, besteht in Deutschland kein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Home-Office-Arbeitsplatz. Ob teilweise zuhause gearbeitet werden darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. An der Arbeitszeit ändert sich grundsätzlich nichts. Lediglich der Ort, an dem gearbeitet wird, ist ein anderer. Der Arbeitnehmer ist somit verpflichtet, sich weiterhin an die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu halten.
Zu der Frage, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Büroausstattung übernimmt, gibt es in der Regel eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es sind verschiedene Konstellation möglich. Entweder stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter alles Notwendige zur Verfügung. Oder der Arbeitnehmer benutzt nach der sogenannten Bring-your-own-devices-Konstellation seine eigenen Endgeräte. Oder es wird eine Mischkonstellation vereinbart. Sofern keine vertragliche Grundlage besteht, übernimmt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung.
Das Angebot, im Home-Office zu arbeiten, basiert auf Vertrauen. In der Regel wird eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart, da sie für den Arbeitgeber nur schwer kontrollierbar ist. Um die Dauer der Arbeitsleistung zu ermitteln, sollte die Arbeitszeit aufgezeichnet werden.
Auch im Home-Office gilt das Arbeitszeitgesetz. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen von einer halben Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bzw. 45 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu beachten. Es gilt zudem die beschränkte Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden sowie auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot.
Wie auch während der Arbeitszeit im Büro müssen Sie auch im Home-Office für Ihre Kollegen erreichbar sein. Außerhalb der Arbeitszeit nicht. Achten Sie darauf, die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht durch das Reagieren auf E-Mails oder dienstliche Telefonate zu unterbrechen.
Die Telefonkosten werden Ihnen erstattet. Aufwendungsersatz entfällt nur dann, wenn Sie für derartige Kosten eine angemessene Aufwandspauschale erhalten.
Datenschutz spielt im Home-Office eine große Rolle. Zuhause sind sensible Daten des Betriebs für Dritte leichter einsehbar, wie etwa für Familie, Verwandte und Freunde. Arbeitnehmer sind somit in der Pflicht, die Passwörter unter Verschluss zu halten und nicht weiterzugeben. Niemand außer Ihnen darf Zugang zu den Daten, die sich auf Ihrem Laptop oder Mobiltelefon befinden, haben. Dazu setzen Arbeitgeber in der Regel datenschutzrechtliche Vereinbarungen auf, die Sie unterschreiben und an die Sie sich halten müssen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kann zur Abmahnung oder sogar Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Aufwendungen für den Home-Office-Arbeitsplatz dürfen Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe von der Steuer absetzen, wenn die Arbeit zuhause den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Das Arbeiten im Home-Office an ein bis zwei Tagen die Woche ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht relevant bzw. nicht abzugsfähig. Sofern an diesen Tagen jedoch kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht, sind Aufwendungen bis zu 1.250 € pro Jahr absetzbar.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift ebenfalls im Home-Office. Sie genießen grundsätzlich während der Arbeitszeit Versicherungsschutz – unabhängig davon, an welchem Ort Sie Ihrer Arbeit nachgehen.
Aber Achtung: Sie sind nicht für Unfälle versichert, die Ihnen in privater Angelegenheit widerfahren, wie etwa der Gang zur Toilette, ins Wohnzimmer oder zur Küche.
Wer im Home-Office arbeitet läuft Gefahr, Arbeitszeit und Freizeit nicht klar voneinander trennen zu können und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht einzuhalten, und zwar die Bestimmungen zu Ruhepausen, Höchstsarbeitszeit und zum Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot.
Home-Office birgt zudem das Risiko, dass Dritte Zugang zu betrieblichen Daten haben. Um Datenschutz zu gewährleisten, sollten Sie die Unterlagen bestenfalls verschlossen in einem Schrank aufbewahren. Sollte Ihnen die Errichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes aufgrund mangelnder geeigneter Räumlichkeiten nicht möglich sein, teilen Sie sich Ihrem Arbeitgeber mit.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Frage, ob Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber das Home-Office zeigen müssen.
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