Bild: sakkmesterke / shutterstock.com
Das Thema Affäre oder Beziehung am Arbeitsplatz ist durch die Entlassung Steve Easterbrooks als McDonald`s Chef ein heiß diskutiertes. Doch wie sieht es rechtlich aus? Darf der Arbeitgeber Affären am Arbeitsplatz überhaupt verbieten?
Durch das Grundgesetz besitzt jede Person das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Darunter fallen auch Liebesbeziehung, weshalb Regelungen, die dies einschränken unzulässig sind.
Intensive und auffällige Liebesbekundungen sind am Arbeitsplatz grundsätzlich unerwünscht. Dies gilt auch für ein derartiges Verhalten in den Pausen oder nach der Arbeitszeit im Büro. Der Arbeitgeber könnte darauf mit einer Kündigung reagieren, da dies als missbräuchliche Verwendung der Arbeitsstätte gewertet werden kann.
Hat die Liebesbeziehung sogar Einfluss auf die Qualität der Arbeit, besitzt der Chef das Recht, eine Abmahnung auszusprechen.
Generell gilt daher: Bei einem professionellen Umgang miteinander sollte der Arbeitgeber keine Einwände gegen eine Beziehung haben.
Eine Versetzung ist prinzipiell immer möglich, wenn die Tätigkeit selber, das Gehalt und der Arbeitsort derselbe ist. Möglich ist dies aufgrund des sogenannten Weisungsrechts des Arbeitgebers. Allerdings müssen die Gründe für diese Versetzung dienstliche bzw. betriebliche sein. Wird diese jedoch lediglich mit einer Liebesbeziehung begründet, ist die Versetzung unzulässig.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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