Bild: Lisa S./shutterstock.com
Stalking ist für Betroffene der reinste Alptraum – an ein normales Leben ist kaum noch zu denken. Der Gesetzgeber hat vor zehn Jahren reagiert und einen sog. Nachstellungsparagraphen in das Strafgesetzbuch installiert. Wer aber glaubt, dass Opfer nun besser geschützt sind, täuscht sich. Daran ändert auch eine zwischenzeitliche Verschärfung der Norm nur wenig.
Nach § 238 StGB liegt eine Nachstellung vor, wenn jemand einen anderen unbefugt „nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht“ oder „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht“. Gleiche gilt für die Bedrohung eines anderen oder der Familie – es muss sich mithin um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers handeln. Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Opfer sollten umgehende Maßnahmen ergreifen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – hierzu können Psychologen oder auch Rechtsanwälte eingeschaltet werden.
Mit Hilfe des Gesetzes können Richter etwa anordnen, dass sich der „Stalker“ dem eigenen zuhause oder der Arbeitsstelle nicht mehr nähern darf. Meistens gibt es auch einen klares Kontaktverbot zum Opfer. Wer Stalking zur Anzeige bringt, sollte detailliert Beweis über die Vorgehensweise des Täters führen, um die strafrechtliche Verfolgung zu vereinfachen. Leider ist es so, dass im Bereich des nun zehn Jahre alten Paragraphen kaum Verurteilungen feststellbar sind. Schätzungsweise nur ein Prozent der ermittelten Verdächtigen werden im Endeffekt belangt. Das liegt aber auch daran, dass viele Opfer gar nicht erst zur Polizei gehen.
Ein großes Problem im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking ist große Einstellungsquote bei der Staatsanwaltschaft. Das soll mit einer inzwischen verschärften Handhabe des Paragraphen „Schnee von gestern“ sein. Ebenso haben sich der Strafrahmen und eine Modalität im Hinblick auf eine nun ausreichende objektive Geeignetheit der Beeinträchtigung der Lebensführung geändert. Ob das aber wirklich zielführend ist, bleibt umstritten. Schließlich mangelt es häufig an der Beweislage eines Falles.
Stalking ist ein gesellschaftliches Problem und sollte daher mit Hilfe dieser gelöst werden. Natürlich ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass man das Problem durch verschärfte Gesetze oder der Schaffung etwaiger Anlaufstellen gänzlich in den Griff bekäme. Dennoch kann hier ein großes Lösungspotential liegen. So bietet beispielsweise die Einrichtung „Stop-Stalking“ die Möglichkeit, professionelle Hilfe für Täter in Anspruch zu nehmen. Viele kommen aus eigenständigen Motiven. Das stimmt positiv für die Zukunft. Beratung sollte also eine wichtige Rolle einnehmen. Das gilt also für Opfer wie für Täter gleichermaßen.
Der Paragraph zum Stalking hat nun seit zehn Jahren Bestand – sein Erfolg ist leider mehr als überschaubar. Daran werden auch die zwischenzeitlichen Änderungen wohl nur wenig verbessern. Immerhin sollte Tätern klar sein, dass es sich um eine schwerwiegende Straftat handelt und ihre Handlungen das Leben der Opfer langfristig negativ beeinflussen.
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