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Wohnungssuche – Darf ich den Vermieter bei der Bewerbung anlügen?

09.05.2019

Bild: Petra Homeier/ shutterstock.com
 
Nicht nur in den Großstädten, auch in kleineren Orten stellt die Wohnungssuche ein Problem dar. Der Wohnungsmarkt ist überlaufen und die Domizile werden immer teurer. Auf eine Wohnung bewerben sich gut 100 Leute. Aufgrund der großen Konkurrenz versucht sich jeder natürlich bestmöglich darzustellen. Muss ich da immer zu hundert Prozent ehrlich sein?
 
 

Welche Fragen darf der Vermieter oder Makler nicht stellen? Und welche Fragen muss ich unbedingt wahrheitsgemäß beantworten?

 
Fragen zu Ihrem Privatleben, wie der Familienplanung, Hobbies oder der sexuellen Orientierung, müssen Sie nicht beantworten. Andererseits macht sich ein Schweigen nicht gut und könnte einen negativen Eindruck hinterlassen. Um sich aus der Zwickmühle zu befreien, haben Sie somit das Recht, zu lügen. Alle Fragen, die nicht den Mietvertrag betreffen, müssen Sie nicht korrekt beantworten.
Der Vermieter darf Sie allerdings zu Ihrer finanziellen Situation befragen. Fragen zum Einkommen, dem Arbeitgeber und der Solvenz haben Sie folglich wahrheitsgemäß zu beantworten. Als Eigentümer hat er ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob Sie sich die Wohnung leisten können.
Wenn Sie direkt einen guten Eindruck hinterlassen wollen, ist es ratsam, eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Gehaltsnachweis zum Besichtigungstermin mitzunehmen.
 
 

Wie umgehe ich unberechtigte Fragen? Hier sind 11 Beispielfragen

 
1. Wollen Sie in Zukunft Kinder? — Kinderplanung geht den Vermieter nichts an. Diese Frage dürfen Sie ungenau beantworten, wie etwa dass Sie darüber noch nicht nachgedacht haben.
2. Wie wollen Sie die Wohnung einrichten? — Zweck dieser Frage ist herauszufinden, ob Sie Haustiere haben oder was Ihre Hobbies sind. Auch hier können Sie ausweichen, indem Sie lediglich laut überlegen, wie Sie Ihre Möbel stellen wollen.
3. Welche Musikrichtung bevorzugen Sie? — Beantworten Sie das am besten mit klassischer Musik. Bekennende Techno- oder Heavy-Metal-Fans holt sich kein Vermieter als potenzielle Ruhestörer gern ins Haus.
4. Sind Sie Raucher? — Die Antwort lautet „nein“, selbst wenn Sie es sind. Es darf nämlich kein generelles Rauchverbot für Wohnungen ausgesprochen werden.
5. Engagieren Sie sich politisch? — Hier ist es ratsam, Ihre politischen Ansichten für sich zu behalten. Ihre politische Einstellung oder Zugehörigkeit gehen den Vermieter nichts an.
6. Haben Sie Haustiere? — Es gilt zwischen Haustieren zu unterscheiden, die genehmigungspflichtig sind, und denen, die es nicht sind. Bei Kleintieren, wie etwa Hamster oder Wellensittiche, dürfen Sie auch lügen.
7. Haben Sie einen festen Freund oder Lebenspartner? — Die Frage kann mehrere Hntergedanken haben. Der Vermieter möchte zum Beispiel herausfinden, was Ihre sexuelle Orientierung ist oder ob bald eine weitere Person in die Wohnung einziehen wird. Umgehen Sie diese persönliche Frage mit „nichts Festes“.
8. Haben Sie eine Behinderung? — Das dürfen Sie verneinen. Gesundheitszustand, Handicap etc. haben den Vermieter nicht zu interessieren.
9. Haben Sie einen großen Freundeskreis? — Vielmehr als Ihren Beliebtheitsgrad interessiert hier den Vermieter, ob Sie wilde Partys mit vielen Gästen feiern. Umgehen Sie das mit der Antwort, dass Sie sich lieber auswärts mit Ihren Freunden treffen.
10. Sind Sie im Mieterverein und haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? — Zweck der Fragen ist herauszufinden, ob Sie Ihre Mieterrechte kennen und möglicherweise ein streitlustiger Mieter sind. Am besten beantworten Sie beides mit „nein“.
11. Waren Sie schonmal im Gefängnis? — Wir müssen Ihnen wohl nicht erklären, dass Sie das ebenfalls klar verneinen sollten. Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Zellenaufenthalte müssen Sie nicht preisgeben. Es sei denn, die Straftat bezieht sich auf ein ehemaliges Mietverhältnis.
 
 

Was lege ich dem Vermieter beim Besichtigungstermin vor?

 
Eine zusammengestellte Mappe hinterlässt immer einen guten Eindruck. Darin sollte ein kurzes Anschreiben enthalten sein, welches Ihre jetzige Wohnungssituation sowie den Grund für die Wohnungssuche schildert. Ebenfalls in die Mappe kommen Einkommensnachweise, der Wohnberechtigungsschein und die Bürgschaftserklärung der Eltern bei Studenten oder Azubis.
Damit dürften Sie bestens für die nächste Wohnungsbesichtigung gerüstet sein. Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers erneut die oben aufgeworfenen Frage.
 

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