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Kinder für die Hausarbeit zu begeistern ist in der Regel äußerst schwierig. Doch laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen die Kinder helfen. Bei Aufforderung argumentieren die Heranwachsenden häufig mit der Phase: „Kinderarbeit ist verboten!“ Ist vielleicht auch an dieser Aussage etwas Wahres dran? Wir klären auf!
Laut Gesetz ist die Antwort ein klares „Ja“! Im Paragraf 1619, welcher Dienstleistungen in Haus und Geschäft regelt, steht geschrieben, dass Kinder den Eltern im Haushalt helfen müssen. Solange die Jugendliche im Haus der Eltern unterkommen sind diese also dazu „verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“
Diese gesetzliche Regelung kann im Streit vermutlich sehr hilfreich sein, allerdings wird es schwer, einen Richter davon zu überzeugen, Kinder zur Hausarbeit zu verurteilen. Dies muss den Kleinen ja aber nicht unbedingt erzählt werden.
Nein! Fälle, in denen Kindern den Eltern im Haushalt unter die Arme greifen sollen, fallen explizit nicht unter dieses Gesetz. So heißt es im Jugend-Arbeitsschutzgesetz, dass die beschriebene gesetzliche Regelung „nicht für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt“ gilt.
Somit gilt das Gesetz auch für jegliche Vormünder oder weitere Sorgeberechtigten. Auch diese können dadurch bestimmen, wann und wie mitgeholfen wird.
Übrigens: Eine weitere Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit existiert bei der Aushilfe der Jugendlichen in Familienbetrieben.
Das Recht liegt eindeutig bei den Eltern. Wie dies allerdings kommuniziert und umgesetzt wird, ist klare Erziehungsaufgabe.
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