Im Sommer 2020 wurde der Wohnmobil-Abgasskandal bei Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco aufgedeckt. Damit könnten etwaige Schadensersatzansprüche der Geschädigten bereits Ende 2023 verjähren. Wenn Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen wollen, müssen Sie jetzt aktiv werden!
Im Sommer 2020 wurde eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Daraufhin wurden auch Fahrzeuge der Marke Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco untersucht. Damit erreichte der Diesel-Abgasskandal auch die Wohnmobile.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind etwa 20.000 Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen. Darunter befinden sich auch Wohnmobile.
Wir empfehlen den Geschädigten, ihre Schadensersatzansprüche rechtlich durchzusetzen. Viele Gerichte haben solche Ansprüche bereits bestätigt. Insbesondere Besitzer eines Fiat Ducato haben gute Chancen auf Erfolg.
Auch Sie wollen Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen? Dann werden Sie jetzt aktiv!
Im Abgasskandal greift die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt dann, wenn der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis davon erlangt hat. Die Frist endet am Ende des dritten Jahres.
Beginn der Verjährungsfrist könnte der Zeitpunkt der Razzia bei Fiat im Sommer 2020 sein. Die Betroffenen dürften davon durch die darauf folgende Berichterstattung Kenntnis erlangt haben. Die Ansprüche könnten somit bereits am 31.12.2023 verjährt sein.
Die Berichterstattung bezüglich der Razzia als Fristbeginn anzunehmen entspricht einer engen Auslegung. Bislang sind die Gerichte hingegen davon ausgegangen, dass die Kenntnis und damit der Beginn der Verjährungsfrist mit dem Rückruf des Kraftfahrtbundesamt (KBA) eintritt.
Dafür spricht, dass die geschädigten Wohnmobil-Besitzer 2020 auch noch nicht von einer gesicherten Rechtslage ausgehen konnten.
Dennoch besteht das große Risiko der Verjährung. In jedem Fall ist es sinnvoll, seine Schadensersatzansprüche so früh wie möglich geltend zu machen.
Wir geben Ihnen einen weiteren Grund, jetzt zu handeln: Sollte das Gericht eine Nutzungsentschädigung abziehen, kann die Höhe des Schadensersatzanspruchs durch jeden gefahrenen Kilometer gemindert werden. Dies ist beim großen Schadensersatz relevant, bei dem der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt wird.
Dabei wird gegen Rückgabe des Fahrzeugs der vollständige Kaufpreis erstattet. Im Gegensatz dazu können Sie beim kleinen Schadensersatz Ihr Fahrzeug behalten und einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises geltend machen. Insbesondere bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.
Die Chancen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal stehen so gut wie nie zuvor! Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte! Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie betroffen sind und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen. Jetzt hier kostenfreie Betroffenheitsprüfung einholen!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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