Bild: Anna Grigorjeva / shutterstock.com
„Oktober bis Ostern“ – Mythos oder verlässliche Information? Nicht selten macht das Wetter, was es will. So ist es auch keine Seltenheit, dass man seine Winterreifen auch nach Ostern noch gut gebrauchen könnte.
Aber was passiert, wenn ich mit falscher Bereifung fahre und welche Konsequenzen kann das für mich haben? Wir haben alle Fakten für Sie zusammengefasst!
In Deutschland gilt generell die situative Winterreifen-Pflicht. Die Faustregel „Oktober bis Ostern“ ist daher keine Orientierung, denn wie beispielsweise das Frühjahr 2006 uns gezeigt hat, kann es auch Ende April beziehungsweise Anfang Mai noch zu Schneematsch kommen. Vor allem aber ist Ostern kein kalendarisch festgelegtes Datum und bietet daher keine genaue Angabe für das Abziehen der Winterreifen. Sind die Wetterverhältnisse so schlecht, dass Winterreifen benötigt werden, so muss man diese Bereifung auch befolgen. Dies gilt unter anderem auch für Motorradfahrer. Erfahrungsgemäß sind Motorradfahrer jedoch bei winterlichen Verhältnissen eher selten auf der Straße anzutreffen.
Fahren Sie trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen, so riskieren Sie eine Strafe von bis zu 60 Euro, sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Auch in Ihrem eignen Interesse sollten Sie daher immer auf eine korrekte Bereifung achten. Besonders teuer wird es nämlich dann, wenn Sie aufgrund der Missachtung der korrekten Bereifung einen Unfall verursachen. Geht eine Sachbeschädigung oder gar eine Verletzung von Personen mit diesem Unfall einher, so fallen die Kosten noch höher auf. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld können dann durch Betroffene geltend gemacht werden. Wäre der Unfall mit einer korrekten Bereifung zu verhindern gewesen, wirkt sich dies negativ auf eventuelle Entscheidungen diesbezüglich aus. Vor allem aber zahlen Versicherungen in vielen Fällen nur dann, wenn man sich an die Regeln und Vorschriften der Bereifung hält. Die Haftung verändert sich dann bei einem Unfall, jedoch nicht zu ihren Gunsten.
Weitere Informationen zur korrekten Bereifung finden Sie auf der Seite des ADACs. Haben Sie nun noch offene Fragen oder benötigen im Falle eines Unfalls juristische Hilfe, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir kämpften bundesweit für Ihr gutes Recht! Telefonisch erreichen Sie uns unter 02461-8081 oder via E-Mail an info@mingers-kreuzer.de. Wir freuen uns auf Sie!
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