Bild: Rawpixel.com/ shutter stock.com
Verbraucher, also Personen, die eine Ware oder Dienstleistung weder für ihre gewerbliche, noch für ihre selbständige berufliche Tätigkeit erwerben, genießen besonderen Rechtsschutz. Beispielsweise können sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, indem sie vom Vertrag zurücktreten. Doch hier gibt es Ausnahmen – welche, erklären wir im Folgenden!
Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, bei Fernabsatzverträgen, also bei einem online oder per Telefon abgeschlossenen Geschäft, oder bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen, wie etwa einem Kauf an der Haustür, innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Sie können den Widerruf sogar ganz ohne Angabe von Gründen erklären. Der Verkäufer ist dann gesetzlich verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Allerdings ist es üblich, dass Sie als Käufer die Rücksendekosten tragen.
Die große Ausnahme ist der Kauf im Laden. Hier besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Käufer im Laden in Ruhe überprüfen kann, ob die Ware seinen Ansprüchen genügt oder nicht. Etliche Geschäfte bieten dennoch freiwillig ein Umtauschrecht innerhalb einer bestimmten Frist an. Der Verkäufer ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zudem besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern! Vor allem bei eBay sollten Sie somit darauf achten, ob Sie die Ware von einem gewerblichen oder privatem Käufer erwerben.
Auch im Rahmen eines Fernabsatzvertrags gibt es nach § 312g Abs. 2 BGB ein paar Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Hier eine Liste der wichtigsten Ausnahmefälle:
1. Verderbliche Güter – wie etwa Obst, Gemüse und Schnittblumen
2. Alkoholische Getränke, Zeitschriften sowie speziell für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte Sonderanfertigungen
3. Waren, deren Marktwert besonders starke Preisschwankungen aufweist – wie Edelmetalle oder Rohstoffe
4. Ton- und Datenträger – beispielsweise CDs, DVDs oder Software, deren versiegelte Verpackung nach dem Kauf geöffnet wurde
5. Brennstoffe oder Treibstoffe – wie etwa Gas, Heizöl oder Benzin. Allerdings kann noch bis zu dem Zeitpunkt widerrufen werden, in dem die bestellte Flüssigkeit geliefert und in den Tank gefüllt worden ist.
6. Kauf von Tickets für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin
7. Versiegelte Hygieneartikel
Lange Zeit war umstritten, ob auch bei einem Kauf auf einer Messe ein Fernabsatzvertrag vorliegt und ein Widerrufsrecht folglich möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat sich nun entschieden.
Laut den Karlsruher Richtern müsse der Besucher einer Verbrauchermesse damit rechnen, dass er von Verkäufern angesprochen wird. Die Argumentation, man sei überrumpelt worden, führe hier in die Leere. Außerdem handle es sich bei einem Geschäftsstand auf einer Messe um einen Geschäftsraum. Dem Urteil geht somit hervor, dass kein Fernabsatzvertrag vorliegt und somit kein Widerrufsrecht greift.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Passend zur Saison erklärt Ihnen im folgenden aktuellen Video Rechtsanwalt Markus Mingers, ob es bei Reisebuchungen im Internet ein Widerrufsrecht gibt.
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