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28.01.2016

Widerruf Lebensversicherung: Sinkende Renditen abwenden!

27.01.2016

Durch eine Lebensversicherung für die Zukunft vorzusorgen, wird immer schwerer. Im Laufe des Jahres werden die Renditen wahrscheinlich erneut sinken. Der Widerruf der Lebensversicherung kann für Verbraucher eine ernsthafte Alternative zu einer Kündigung sein.

Sinkende Renditen der Lebensversicherung bringt Altervorsorge in Gefahr!

Die Altersvorsorge von vielen Menschen in Deutschland gerät ins Wanken, wenn die abgeschlossene Lebensversicherung als wichtige Stütze der Altersvorsorge gedacht war. Verbraucher müssen sich in diesem Jahr auf sinkende Renditen einstellen. Der Branchenprimus Allianz wird die Überschussbeteiligungen bei klassischen Lebensversicherungen von 3,4 auf 3,1 Prozent senken. Es ist davon auszugehen, dass andere Versicherungen sich dem Trend wohl anschließen werden. Es ist sogar die Rede davon, dass die Verzinsung auf unter drei Prozent sinken könnte.
Lebensversicherungen werden für viele Verbraucher immer unrentabler. Das Problem ist, dass das Geld in der Versicherung fest steckt. Versicherungsnehmer erhalten bei einer vorzeitigen Kündigung meistens nur einen enttäuschenden Rückkaufswert. Eine lukrative Alternative zur Kündigung kann der Widerruf Ihrer Lebensversicherung sein. Die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) ermöglichen den Widerruf der Lebensversicherung. Im vergangenen Jahr entschied der BGH, dass Lebensversicherungen widerrufen werden können, sobald der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Die Widerrufsfrist wurde in dem Fall nicht in Gang gesetzt, wodurch selbst vor Jahren abgeschlossene Policen auch heute noch widerrufen werden können.

Versicherungsnehmer erhalten nach einem Widerruf die eingezahlten Beiträge trotz Kündigung zurück!

Der Versicherungsnehmer erhält bei einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung seine gezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurück. Die Versicherung darf allerdings einen kleinen Abschlag für den in Anspruch genommenen Versicherungsschutz sowie die für den Versicherungsnehmer gezahlte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag vom Auszahlungsbetrag abziehen. Die Kosten für Verwaltung und Vertrieb muss die Versicherung tragen. Dies hat der BGH im letzten Sommer entschieden.
Selbst Verbraucher, die ihre Lebensversicherung schon gekündigt haben, können den Widerrufsjoker nutzen. Die Kündigung steht einem späteren Widerruf nicht entgegen wurde vom OLG Hamm entschieden.

Kostenlose Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch Mingers & Kreuzer!

Sie ziehen einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung in Erwägung? Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und eine Erstberatung an. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unseren Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen“ finden Sie weitere nützliche Informationen hierzu.

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