Die Abgasaffäre um manipulierte Software bei Volkswagen zieht weite Kreise. Im Rahmen der Verfehlungen sind auch immer wieder die entsprechenden Prüfinstitute kritisiert worden. Im Bundesverkehrsministerium wird daher jetzt als Konsequenz der Abgasaffäre eine zentrale staatliche Prüfstelle diskutiert.
Dabei habe man sofort mehrere Neuregelungen im Blick. Die technischen Prüfdienste, die für einen Hersteller zuständig sind, sollen sich zukünftig in Rotation abwechseln. Die eingerichtete Untersuchungskommission des Verkehrsministeriums habe darüber hinaus den Vorschlag gemacht, staatliche Prüfstände für Nachmessungen von Emissionswerten aufzubauen. Damit soll in erster Linie eine Verringerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen den Instituten und den Herstellern erreicht werden. Schließlich sollen die Automobilhersteller dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) demnächst ihre Motorsoftware offenlegen. So würde ein ähnlicher Betrug wie bei der Abgasaffäre von VW in Zukunft wohl vermieden werden können. Andere Kompetenzen an das Umweltbundesamt abzugeben sei aber nicht geplant. Heiko Maas hatte die Debatte um die Rolle des Kraftfahrtbundesamtes mit einem Bericht an den Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherfragen angestoßen. Damit greift er auch in das Kompetenzgebiet von Bundesverkehrsminister Dobrindt ein. Demzufolge solle der Verbraucherschutz auch beim Kraftfahrtbundesamt Ziel werden, so der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium. Das „Handelsblatt“ hatte sogar davon berichtet, dass die Überlegungen zur künftigen Rolle vom Kraftfahrtbundesamt noch weitreichender seien, als ursprünglich in dem besagten Bericht beschrieben. Demnach wären Fahrzeug-Tests durch das Bundesamt für Umwelt vorgesehen. In dem Bericht wirft die Regierung verschiedene Fragen auf. Im Fokus steht die Stärkung der Verbraucherrechte. So solle eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, um eine außergerichtliche Beilegung von Beschwerden bei Neuwagenkäufen zu gewährleisten. Eine solche Stelle gibt es bislang nur für Gebrauchtwagenkäufe.
Es wird aber auch Kritik an den Vorschlägen geübt. So seien diese laut des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministers Remmel bloß „Augenwischerei“. Seiner Ansicht nach hätten die Verfahren der Verbraucherschutzklagen ausgebaut und Fragen der Gewährleistungsrechte geklärt werden müssen. Stattdessen gehe man im Ministerium dem Konflikt mit der Branche aus dem Weg und lasse den Verbraucher alleine.
Der genannten Kritik müssen wir uns aus anwaltlicher Sicht leider anschließen. Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass Probleme der Gewährleistung im Zusammenhang mit der Abgasaffäre noch längst nicht abschließend geklärt sind. Viele Betroffene stellen sich die Frage, wie es jetzt weitergeht und ob man sich auf die Rückrufaktionen beschränken muss. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer kann in solchen Fällen nur zu einer einzelfallbezogenen Prüfung raten. Wir gehen davon aus, dass die Nachbesserungen nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar sind. Das wiederum würde Ihnen die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatz oder Rücktritt zu fordern. Sollten Sie also Fragen rund um die Abgasaffäre und Ihrem Recht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zur Abgasaffäre finden Sie auch in unserer Rubrik.
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