Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Sparkasse verurteilt, ihrem Kunden nach Widerruf seiner Darlehen die eingeforderte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bezahlen und die Rückabwicklung eines laufenden Kreditvertrages vorzunehmen. Generell beträgt die Widerrufsfrist eines Verbraucherdarlehensvertrags nur 14 Tage. Hierbei konnte jedoch wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in den Verträgen Jahre später durch den Kunden der wirksam widerrufen werden.
Der Gesetzgeber stellte der Sparkasse ein amtliches Muster für die Widerrufsinformation zur Verfügung, wodurch sich Banken bei richtiger Verwendung bei dem Abschluss von Darlehen auf eine sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion berufen können. Die Sparkasse hat hierbei jedoch inhaltliche Änderungen an dem Muster vorgenommen, die zu einer ungültigen Widerrufsbelehrung geführt haben.
Als Pflichtangaben wird in dieser Belehrung unter anderem, das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags, der effektive Jahreszins sowie die für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde genannt. Das Gericht kommt zu dem Entschluss, dass die Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Pflichtangaben irreführend und somit fehlerhaft ist.
Ein wirksamer Widerruf hat zur Folge, dass der Kläger einen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Vorfälligkeitsentschädigung hat und zudem ein Darlehen rückabgewickelt wird. Durch eine solche Rückabwicklung profitiert der Kläger von den aktuell niedrigen Zinsen und es können sich für den Kläger zusätzlich finanzielle Vorteile ergeben. Die Bank muss zudem für die erhaltenen Zins- und Tilgungsleistungen einen Nutzungsersatz leisten, der meistens höher als die vom Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen ist. Für den Darlehensnehmer ergibt sich hierbei ein sogenannter Zinsdifferenzvorteil.
Ein erfolgreicher Widerruf bei der Sparkasse erfordert in der Regel eine professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen durch einen Anwalt. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenlos und geben Ihnen eine Einschätzung, ob auch Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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