Darlehensnehmer, die vor einigen Jahren ein Darlehen bei der Victoria Lebensversicherung aufgenommen haben, müssen zusehen, wie Darlehen heutzutage zu deutlich günstigeren Konditionen vergeben werden. Durch eine Umschuldung zu heutigen Bedingungen kann man sehr viel Geld einsparen. Kreditgeber verlangen von ihren Kunden aufgrund einer Kündigung des Darlehensvertrags vor Fristablauf der Zinsbindung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Kündigung kann daher finanziell durchaus unattraktiv werden.
Kunden der Victoria Lebensversicherung können seitdem ihre Darlehen ohne Angabe von Gründen kündigen. In der Regel beträgt die Frist um den Widerruf zu erklären 14 Tage. Der Widerruf kann allerdings bei Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden.
Auch ausgegebene Belehrungen der Victoria Lebensversicherung enthalten vermehrt Fehler bei der äußerlichen Gestaltung, da keine im Muster vorgesehenen Zwischenüberschriften verwendet werden. Die Gestaltung weicht damit schon von den Anforderungen des Gesetzgebers ab. Für Verbraucherbelehrungen liegt nämlich das sogenannte Deutlichkeitsgebot vor, wonach die Belehrung hervorgehoben werden muss und übersichtlich gestaltet sein muss. Es soll dadurch verhindert werden, dass der Verbraucher ohne großen Aufwand informiert wird.
Desweiteren belehrt die Victoria Lebensversicherung ihre Kunden zwar zutreffend darüber, dass im Fall des Widerrufs die Leistungen zurückzugewährt werden müssen. Es findet sich jedoch im Text keine Angabe dazu, innerhalb welcher Frist die Rückgewährungspflicht zu erfüllen ist. Eine solche Angabe ist für den Verbraucher jedoch notwendig um den Widerruf vom Darlehen finanziell einzuplanen.
Ein erfolgreicher Widerruf bei der Victoria Lebensversicherung erfordert in der Regel eine professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei und geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob auch Sie Ihr Darlehen widerrufen können. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular.
In unserem Themengebiet Widerruf von Darlehen finden Sie weitere Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Thema.
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