Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Familienrecht: Adoption durch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Prüfstand
07.01.2012
Am 11.04.2012 bleibt unser Jülicher Büro ab 11 Uhr wegen Evakuierung geschlossen!!!
10.04.2012

Verbot schwuler Schützenkönigspaare rechtlich nicht zu beanstanden

23.03.2012

Auf Grundlage der Anträge der Diözesanverbände Paderborn und Münster hat die
Bundesvertreterversammlung in ihrer Sitzung vom 11. März 2012 im Forum Leverkusen die Haltung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS) zu Rolle und Auftreten von Schützenkönigspaaren bekräftigt.
Das umstrittene Verbot homosexueller Königspaare beim zweitgrößten deutschen Schützenverband wird rechtlich untersucht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll klären, ob ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.
„Wir prüfen derzeit, ob die neue Satzung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders
Der katholische Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften hatte jüngst mit breiter Mehrheit schwule Königspaare in den eigenen Reihen verboten.
Die Entscheidung bezeichnete Lüders als „intolerant und einen Akt der Wirklichkeitsverweigerung. Wir leben doch nicht mehr im 19. Jahrhundert“, kritisierte Lüders. Eingetragene Lebenspartnerschaften seien in Deutschland mittlerweile gesellschaftliche Realität. „Die Schützen grenzen mit dieser Entscheidung ihre eigenen homosexuellen Mitglieder aus“, sagte sie.
Die öffentliche Empörung ist groß, der Vorstand erhält Morddrohungen. Was immer man von der Entscheidung halten mag: Rechtlich ist sie jedoch nicht zu beanstanden.
Es ist Sache eines jeden Vereins, welche Vorgaben er seinen Repräsentanten macht. Diese liegen in seiner Organisationshoheit.
Grundsätzlich bestimmt die Mehrheit der Mitglieder die Belange im Verein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schränkt deren Beschlüsse nicht ein. Es will zwar die Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Identität verhindern (§ 1 AGG), gilt aber direkt nur für Schuldverhältnisse.
Die Vereinsmitgliedschaft an sich ist kein solches Schuldverhältnis. Das ergibt sich auch aus den §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 5 AGG, die für einzelne Vereine speziell anordnen, dass das AGG anwendbar sein soll.
Außerdem kann eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. Er muss sich aus dem Vereinszweck wenigstens mittelbar herleiten lassen. Wenn das der Fall ist, dann ist auch der unabhängig vom AGG geltende Grundsatz der Mitgliedergleichbehandlung gewahrt.
Die Anforderungen an den Grund der Ungleichbehandlung sind deshalb nicht hoch, weil Schützenvereine ungeachtet ihrer hohen kulturellen und sozialen Bedeutung keine Monopolvereine sind. Eine Distanzierung von den Vereinen würde für niemanden das wirtschaftliche oder soziale Aus bedeuten. Jedes Mitglied ist darin frei, ob es nach den von der Mehrheit aufgestellten Regeln Mitglied einer Schützenbruderschaft sein will oder nicht.
Der Grund einer Differenzierung darf sich nicht willkürlich vom Vereinszweck entfernen, wird aber grundsätzlich autonom durch den Verein selbst bestimmt.
Dabei ist relevant, wie der Bund seinen Leitsatz „Für Glaube, Sitte und Heimat“ für die Vereinswirklichkeit interpretiert. Seit jeher schreiben die Statuten ein geordnetes Leben nach den Grundsätzen der katholischen Kirche vor.
Einem Verein, der sich kirchlichen und konservativen Werten verschrieben hat, muss auch ein differenzierter Umgang mit Homosexualität gestattet sein.
Die Schützenbruderschaften berufen sich auf ihre Anerkennung als katholischer Verband. Ihr Satzungswerk muss vom Erzbischof als den kirchlichen Belangen entsprechend geprüft werden. Wenn diese Autorität den Gedanken mitträgt, dass ein öffentliches Auftreten gleichgeschlechtlicher Königspaare mit christlicher Tradition nicht vereinbar ist, dann ist dem aus juristischer Sicht nicht zu widersprechen.

Ähnliche Beiträge

2.2.23
02.02.2023

BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!


Mehr erfahren
26.1.23
26.01.2023

Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?


Mehr erfahren
19.1.23
19.01.2023

Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • BGH stärkt Verbraucherrechte – Unzulässige Klauseln in Sparverträgen!
  • Abgabe der Grundsteuererklärung – Welche Strafen drohen mir bei Säumnis?
  • Corona durchkreuzt Urlaubspläne – Geld zurück für Pauschalreisende!
  • KfW-Bank – So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
  • Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung etc. – Das ändert sich alles in 2023!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com