Mercedes Benz verliert vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH kippte eine AGB-Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank, die den Ausschluss von etwaigen Schadensersatzansprüche beim Abschluss des Autokredits beinhaltete. In der Folge können Käufer weiterhin gegen den Autohersteller klagen und Schadensersatz z.B. im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal fordern. Dies gilt gleichermaßen für Verbraucher wie für Unternehmer.
Der betroffene Mercedes-Käufer finanzierte den Kaufpreis für seinen Mercedes GLC (ausgestattet mit einem Dieselmotor der Schadstoffklasse EURO 6), über die Bank der Mercedes-Benz Group (vorher Daimler). In den AGB des Vertrags wurde festgehalten, dass der Kreditnehmer Ansprüche gegen Mercedes als Sicherheit an die Bank abtritt, wovon auch Forderungen aus dem Diesel-Abgasskandal erfasst sein sollten. Durch diese „Vertrags-Konstruktion“ wollte sich der Autokonzern teure Klagen im Abgasskandal vom Hals schaffen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war zunächst (rechtlich falsch) der Ansicht, dass der Käufer wegen der Klausel tatsächlich nicht berechtigt sei, Schadensersatz zu fordern.
Der BGH ordnete die Rechtslage jedoch anders ein. Die Abweisung der Klage durch das OLG geschah zu Unrecht, sodass die Richter der Vorgehensweise von Mercedes einen Riegel vorschoben.
Die Chancen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal stehen, durch die aktuellen BGH-Urteile und die neuen Erkenntnisse der letzten Monate, so gut wie nie zuvor!
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