Bild: welcomia / shutterstock.com
Was vor einigen Jahren am Wochenende noch Gang und Gäbe war, ist heutzutage gar nicht mehr so einfach: Die Auto-Wäsche selbst machen. Wem die Waschanlage zu teuer ist und überlegt, sein Auto einfach selbst zu waschen, sollte vorsichtig sein.
Ein festgeschriebenes Gesetz über das Waschen des Autos gibt es prinzipiell nicht. Jedoch gibt das Wasserhaushaltsgesetz einen gewissen Grundrahmen vor, den die Gemeinden und Städte dann durch eigene Regelungen ausfüllen können. Nimmt man die Stadt Köln als Beispiel, so dürfen Kölner Einwohner ihr Auto nicht auf der Straße waschen. Dies steht sogar in der Straßenordnung der Stadt.
Auch in vielen Gemeinden ist mittlerweile das reine Abspritzen nur mit Wasser verboten, denn auch dadurch können sämtliche Schadstoffe und Schmutz in das Grundwasser gelangen.
Selbst, wenn das Waschen auf Straßen von der Gemeinde nicht explizit untersagt wurde, so braucht man trotz allem eine Sondergenehmigung, die je nach Gemeinde verhältnismäßig teuer sein kann.
Aus Gründen des Umweltschutzes ist auf unbefestigten Plätzen eine Autowäsche sogar gänzlich verboten, da hierbei das Wasser sofort in die Erde versickert. Um das ungefilterte Versickern durch Autowäsche zu verhindern, wird Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit verbucht und kann Geldbußen von bis zu 25.000 Euro zur Folge haben.
Da dies nicht über das Wasserhaushaltsgesetz geregelt ist, gelten hier die Bestimmungen der Gemeinde. In vielen Gemeinden ist die Reinigung von Autos auf befestigtem Boden (Garage, Parkplätze, Auffahrten) erlaubt, jedoch nur, sofern keine chemischen Waschmittel oder Dampfstrahler benutzt werden. In anderen Gemeinden wiederum ist die Autowäsche zu Hause nur erlaubt, wenn eine bestimmte Abflussart installiert ist, die verhindert, dass das Schmutzwasser in die selben Kanäle läuft wie das Regenwasser. Aber auch in diesem Fall muss auf chemische Reiniger verzichtet werden.
Achtung: Eine Motorwäsche ist aufgrund der hohen Schmutz- und Schadstoffbelastung auf privaten Grundstücken untersagt. Diese darf nur auf speziell vorgeschriebenen Plätzen erfolgen.
Bevor man also den Lappen schwingt, sollten sich Autofahrer darüber informieren, welche Bestimmungen bei der eigenen Stadt oder Gemeinde gelten. Dies kann man dort entweder selbst tun oder bei der örtlichen Wasserschutzbehörde erfragen. In vielen Fällen könnte ein schneller Besuch in der Waschanlage doch Zeit, Kosten und Ärger ersparen.
Falls Sie nun noch offene Fragen zum Thema Autowäsche haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der 02461-8081 oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
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