Ab dem 01.01.2015 treten neue, verschärfte Regelungen für Steuerhinterziehung in Kraft.
Diesmal jedoch nicht nur für die, die erwischt werden, sondern auch für die, die sich selber anzeigen.
Es kann also ab dem Jahr 2015 deutlich mehr schief gehen bei einer Selbstanzeige. Wie es einem in solch einem Fall ergehen kann zeigt das prominente
Beispiel Uli Hoeneß, der sogar noch unter den alten, leichteren Regeln durch eine fehlerhafte Selbstanzeige sich selbst hinter schwedische Gardinen brachte.
Denn ab dem 01.01.2015 werden zum einen die Verjährungsfristen verlängert, was dem Staat einen längeren Rückgriff auf auch bereits lang zurückliegende
Steuerhinterziehungen ermöglicht und zum Anderen ist der Aspekt der Straffreiheit einer Selbstanzeige unwirksam, wenn der Steuerbetrüger ahnte was auf
ihn zukommt, sich also nur selbst angezeigt hat, weil er mittelfristig sowieso erwischt worden wäre, und dies auch weiß.
Dies hatte zur Folge, dass zum Jahresende 2014 die Zahl der Selbstanzeigen noch einmal deutlich anstieg und Rekordwerte erreichte. Doch auch unter den
neuen, verschärften Regeln ist bei einer Selbstanzeige immer noch eine Straffreiheit möglich. Um nicht das gleiche Schicksal wie Uli Hoeneß zu erleiden, sollte
man sich hier jedoch fachkundigen, rechtlichen Rat an seine Seite holen, um alle Unwägbarkeiten abzudecken.
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