Im Volksmund ist der Grundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ landläufig bekannt. Und bei Internet-Glücksspielen trifft er auch erbarmungslos zu, wie
jetzt ein junger Mann aus München feststellen musste.
Er hatte bei einem Internet-Glücksspiel-Haus mit Sitz in Gibraltar 200.000 EUR beim Online-Black-Jack gewonnen. Dieses war jedoch in Deutschland nicht
zugelassen, worauf der Anbieter auch in seinen AGB hinwies. Der junge Mann las diese jedoch nicht, und war sich nicht bewusst, dass er hier unerlaubtes
Glücksspiel betrieb und sich somit strafbar machte.
Pech gehabt, entschied das Amtsgericht München. Er wurde wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde sein
Gewinn eingezogen. Das AG München begründete, der junge Mann hätte durch einfache Internetrecherche sich erkundigen können, ob dieses Glücksspiel erlaubt ist.
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