Eine mutmaßliche Falschverdächtigung könnte für Gina-Lisa Lohfink 24.000 Euro teuer werden. Der Hintergrund: Gina Lisa erstattete im Sommer 2012 Anzeige gegen zwei Männer. Sie beschuldigte die Männer, ihr K.o-Tropfen verabreicht zu haben um sie anschließend gegen ihren Willen zu intimen Handlungen zu zwingen. Auch ein Video besagter Sommernacht war im Internet aufgetaucht, in welchem Lohfink „Hört auf!“ gesagt haben soll. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens kamen die Behörden zu dem Entschluss, dass Lohfink die beiden Männer zu unrecht beschuldigt hatte. Folglich hat das zuständige Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen Falschverdächtigung in Höhe von 24.000 Euro gegen Lohfink (AZ: 265a Cs 284 Js 1073/14 437/15) erlassen. Ihr Anwalt kündigte sofort an, gegen den Strafbefehl vorzugehen. „Ich habe für meine Mandantin gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.“ Er erhoffe sich einen Freispruch für seine Mandantin.
Alles, was Sie über das richtige Verhalten nach Erhalt eines Strafbefehls wissen müssen, im Folgenden:
Was ist ein Strafbefehl?
Unter einem Strafbefehl versteht man im deutschen Recht eine Verfahrensweise der Behörde zur Bewältigung leichterer Kriminalität. Das Besondere bei der Verfahrensweise des Strafbefehls besteht darin, dass eine rechtskräftige Verurteilung ohne eine vorhergegangene Mündliche Verhandlung beschlossen werden kann. Der Strafbefehl muss in schriftlicher Form beim Empfänger eingehen und dient dem Zweck die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten. Die kostensparende Verfahrensweise kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da der Strafbefehl still und leise unter Ausschluss oder Öffentlichkeit erlassen wird. Für den Erlass eines Strafbefehls reicht ein hinreichender Tatverdacht, die Schuld des Täters muss nicht feststehen.
Wie verhalte ich mich nach Eingang des Strafbefehls richtig?
Nach Eingang des Strafbefehls sollten sie keinesfalls versuchen, den Strafbefehl auszusitzen und nichts zu unternehmen. Schlimmstenfalls kann dies zur Vollstreckung der Strafe führen, das heißt Sie müssen Ihre Strafe in Haft absitzen.
Nach Erhalt des Strafbefehls sollten Sie sich umgehend rechtliche Unterstützung eines fachkundigen Anwalts besorgen. Je früher der Anwalt beauftragt ist, desto wahrscheinlicher ist der positive Ausgang des Verfahrens für seine Mandanten. Nur dieser kann nach Akteneinsicht genau beurteilen, welcher weitere Verfahrensschritt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechungen und den materiellen Tatbestandsvoraussetzungen der sinnvollste ist. Sehen wir eine Siegchance vor Gericht, werden wir in Ihrem Auftrag Einspruch einlegen.
Welche Frist muss ich beim Einspruch gegen den Strafbefehl beachten?
Die Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl beläuft sich auf zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Strafbefehls. Erheblich ist das Datum auf dem förmlichen Briefumschlag, wann Sie den Strafbefehl tatsächlich gelesen haben, ist für die Fristberechnung nicht von Relevanz. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder Feiertag, so läuft die Frist bis zum nächsten Werktag. Wir können Ihnen die genaue Frist berechnen.
Was passiert wenn ich die Frist für den Einspruch versäumt habe?
Ein Versäumen der Frist gilt es dringend zu vermeiden, denn im Grundsatz wird der Strafbefehl damit rechtskräftig und somit auch vollstreckbar. Weitere Rechtsmittel stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Folglich stünde somit eine rechtskräftige Verurteilung und schlimmstenfalls eine Vorstrafe in Ihren Akten, obwohl Sie überhaupt nicht schuldig sind.
Eine Ausnahme bildet der § 44 StPO. Dieser thematisiert die „Wiedereinsetzung in der vorigen Stand“. Wörtlich heißt es im Paragraphen: „War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“
Folglich ist die Wiedereinsetzung nur möglich, falls das Versäumen der Frist schuldlos geschah. Die Vorraussetzungen hierfür müssen individuell geprüft werden, jedoch deckt der Paragraph nur die besonderen Extremfälle ab. Ein einfaches übersehen der Post wäre beispielweise nicht ausreichend.
Zusätzlich ist zu beachten, dass der Antrag auf Wiedereinsätzung spätestens sieben Tage nach Wegfallen des Hindernisses gestellt werden muss. (§ 45 StPO)
Ob eine Chance auf Wiedereinsetzung besteht, können wir für Sie prüfen.
In welcher Form muss der Einspruch eingelegt werden?
Der Einspruch muss in schriftlicher Form eingelegt werden.
Er kann persönlich beim zuständigen Amtsgericht, oder aber per Fax oder Post eingereicht werden. Damit Sie im Notfall das rechtzeitige Einlegen des Einspruchs nachweisen können, sollten Sie, falls Sie sich entscheiden den Einspruch per Post zu schicken, auf den Versand per Einschreiben zurückgreifen.
Was passiert nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl?
Bei form- und fristgerechtem Einspruch gegen den Strafbefehl findet ein gerichtliches Verfahren wie nach einer Anklage statt. In diesem Fall wird ein Hauptverhandlungstemin bestimmt, bei dem in der Beweisaufnahme der Tatvorwurf geprüft wird. Danach fällt das Gericht ein Urteil.
Spätestens nachdem Sie eine Einladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Dieser kann die Erfolgsaussichten und auch die Risiken realistisch einschätzen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, da das Gericht nicht an das Strafmaß im Strafbefehl gebunden ist. Das heißt, Ihre Strafe nach dem Urteil des Gerichts könnte sogar nicht schlimmer ausfallen, als im Strafbefehl selbst. Möglicherweise kann man dieses Risiko durch eine sinnvolle Beschränkung des Einspruchs umgehen.
Wie beschränke ich meinen Einspruch sinnvoll?
Es besteht die Möglichkeit, den Einspruch gegen den Strafbefehl lediglich auf die rechtsfolgen zu beschränken. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn der Tatvorwurf eingeräumt oder nachgewiesen werden kann, die Strafe jedoch als zu hoch empfunden wird.
Für eine mögliche zu hohe Ansetzung der Geldstrafe gibt es zwei Möglichkeien. Zunächst besteht die Möglichkeit, dass die Anzahl der Tagessätze zu hoch ist. Danach besteht die Möglichkeit, dass der Betrag der einzelnen Tagessätze zu hoch angesetzt ist.
Die Berechnung der Höhe der Tagessätze ist einfach. Hierfür wird das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten durch 30 geteilt.
Die Staatsanwaltschaft kann ihr Nettoeinkommen anfangs nur schätzen.(§ 40 Abs. 3 StGB) Sollte Ihre finanzielle Situation falsch eingeschätzt oder sich bis zum Zeitpunkt der Verhandlung verschlechtert haben, so kann der Betrag pro Tagessatz runter gesetzt werden. Sollte sich Ihre finanzielle Situation bis zur Verhandlung verbessert haben, so sollten Sie den Einspruch zurückziehen.
Wenn die Anzahl der Tagessätze in Frage gestellt werden soll, so kann das Gericht durch Beschluss entscheiden (§ 411 Abs. 1 Satz 2 StPO). In diesem Fall kann die öffentliche Verhandlung vermieden werden.
Die genaue Bemessung der Tagessätze ist einzelfallabhängig zu prüfen. Ob der Einspruch beschränkt werden sollte und ob die Anzahl der Tagessätze angemessen scheint, können wir gemeinsam mit Ihnen erörtern.
Mehr zu unserer Tätigkeit im Strafrecht finden Sie in unseren entsprechenden Rechtsgebieten sowie regelmäßig und aktuell in unseren News.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]