Mehrfach geblitzt, zu viele Punkte gesammelt — beim nächsten Mal einen Kollegen bitten, die Schuld auf sich zu nehmen, um den Führerschein nicht zu verlieren. Das ist strafbar! Nicht nur für den rasenden Fahrer, auch für den Übernehmer, der fremden Punkte. Solidarität am Blitzer wird so zum Verlust für beide Seiten.
Das OLG Stuttgart entschied in einem Fall aus 2015, dass beide Beteiligten, sofern der tatsächliche Fahrer mutwillig einen anderen des Rasens bezichtigt, belangt werden (Az: 2 Ss 94/15). Zugrunde lag hier die Situation, dass der Fahrer, der geblitzt wurde, einen anderen bat sich verantwortlich zu melden und die Punkte zu übernehmen. Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung, die bei Bußgeldstrafen u.a. Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen lediglich drei Monate beträgt, stellte sich heraus, dass es sich hier um eine Falschaussage beider Seiten gehandelt hatte und der Übernehmer der Punkte zur Tatzeit gar nicht verdächtig sein konnte. Beide wurden daraufhin strafrechtlich verurteilt:
Gemäß § 164 Abs. 1 StGB, der gesetzlichen Regelung zur Falschen Verdächtigung, erging für beide eine Strafe ihrer Irreführung. So hieß es nach OLG-Ansicht, dass es sich im vorliegenden Fall, um Täuschung, Falschverdächtigung in mittelbarer Täterschaft und auch Beihilfe handelte.
Freiheitsstrafe oder hohe Bußgelder ahnden Tatbestände wie die falsche Verdächtigung oder die bewusste Unterstellung einer Täterschaft wider besseren Wissens. Natürlich zählt dazu auch die bewusste Falschaussage bzw. die Übernahme bezichtigter Taten oder Strafen. Es ist zu verurteilen, wer andere konkret einer Straftat beschuldigt. Man sollte sich also vorher noch einmal überlegen, ob man selbst eine Tat aus sich nimmt, sei es nur die Übernahme von Punkten nach Deutscher Straßenverkehrsordnung.
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