Pünktlich zum Bundesligastart hat der EuGh einen Präzedenzfall zum ewigen Streit um der Übertragung großer sportlicher Ereignisse im Fernsehen entschieden.
Er sprach den einzelnen EU-Staaten, im zugrundeliegenden Fall im speziellen Luxemburg und Großbritannien das Recht zu die exklusive Übertragung der WM oder EM allein im Pay-TV zu verbieten.
Durch das Recht der Bevölkerung der Staaten auf freie Informationen zu sportlichen Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sei ein Verbot des Verkaufs der Übertragungsrechte an Pay-TV-Sender und damit Eingriff in den freien Wettbewerb gerechtfertigt.
In Deutschland ist eben diese Garantie der freien Übertragung solcher sportlichen Großevents im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, der durch die Entscheidung des EuGh damit auch in seiner Rechtmäßigkeit bestätigt wurde.
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