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Sind die Garantien der Lebensversicherungen noch was wert?

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Bild:thodonal88/shutterstock.com

Sicherheit, Verlässlichkeit und garantierte Leistung. Das war lange Zeit das Motto und der Anspruch der Lebensversicherungen. Versicherte konnten sich auf den garantierten Zinssatz verlassen und durften sich manchmal sogar auf eine Überschussbeteiligung freuen. Aufgrund der niedrigen Zinsen können die Versicherer die garantierten Zinsen aus den Versicherungsverträgen aber nur noch sehr schwierig bezahlen.

Garantiezinsen auf Talfahrt 

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen lassen sich in den letzten Jahren nur noch sehr schwierig verkaufen. Nicht zuletzt auch aufgrund der niedrigen Garantiezinsen, die in letzter Zeit angeboten werden. Waren es um die Jahrtausendwende noch satte vier Prozent Zinsen, sind es aktuell nicht mal mehr ein Prozent Garantiezins. Aber selbst die aktuellen 0,9 Prozent der Garantiezinsen können von den Versicherungen kaum bezahlt werden. Sie müssen jedes Jahr eine Rücklage bilden, um die Zinsen bezahlen zu können.

Versicherungen müssen draufzahlen

Besonders große Probleme haben die Versicherungen mit den alten Verträgen. Teilweise haben die einen Garantiezins von über fünf Prozent. Diese enormen Zinszahlungen müssen die Versicherer jedes Jahr zahlen, obwohl sie selber das Geld, was eingezahlt wird, nicht für eine so hohe Rendite halbwegs risikofrei am Kapitalmarkt anlegen kann. Die Versicherungen fehlen schlicht die Einnahmen und die hohen Garantiezinsen zu decken und später auszuzahlen. Die Versicherungen zahlen jedes Jahr Milliarden Euro drauf um den Verbindlichkeiten nachzukommen.

Freiwillige Einzahlungen abgeschafft

Lange Zeit hatten die Kunden von Riester-Versicherungen die Möglichkeit freiwillig Geld für einen Garantiezinssatz einzuzahlen und so die Versicherungspolice zu erhöhen. Lange Zeit war das gängige Praxis. Mittlerweile sind diese freiwilligen Sonderzahlungen beinahe komplett abgeschafft, weil die Versicherer auch diese garantierten Zinsen auf Dauer nicht zahlen können.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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