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Kommt hier der nächste Segen für Bausparer? Ein Urteil mit Grundsatzentscheidung? Was müssen Bausparer jetzt wissen? Dass die großen Bausparkassen längst keine großen Gewinne mehr erzielen, ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase kein Wunder. Nicht zuletzt deswegen klagen immer mehr Kassen wie die Schwäbisch Hall oder die Badenia gegen die eigenen Kunden. Doch damit könnte jetzt Schluss sein. Am Freitag entschied das Landgericht Karlsruhe, dass etwaige Klauseln– wonach Verträge noch nach 15 Jahren gekündigt werden könnten- unter Umständen unwirksam sind. Speziell ging es in dem Verfahren um die Bausparkasse Badenia. Diese hat den Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale verloren. Das könnte erst der Anfang sein.
Nach dem Urteil in Karlsruhe müssen die großen Bausparkassen wie die Schwäbisch Hall zittern. Klauseln, wonach mit Ankündigung nach 15 Jahren gekündigt werden darf, sind unwirksam – zumindest im oben genannten Fall. Dass die Gerichte bei anderen Bausparkassen mit gleichen Klauseln zu abweichenden Ergebnissen kommen sollten, ist aktuell nicht ersichtlich. Dass ein derartiger Streit aber auch anders ausgehen kann, zeigt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Februar. Demnach sei eine Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahre nach Zuteilung rechtmäßig. Doch auch hier haben Experten bereits festgestellt, dass das nicht überall gilt. So sollen Tarife mit Zinsboni nicht bereits nach zehn Jahren kündbar sein.
Die Entscheidung nährt die Hoffnung im Kampf gegen die Bausparkassen. Das Urteil könnte also wegweisenden Charakter haben. Das gilt ohnehin für Auseinandersetzungen, in denen die Kassen wie Schwäbisch Hall ohnehin Zinsen versprochen hatten – z.B bei Verzicht auf das Baudarlehen. Aber auch alle anderen Kunden sollten im Rahmen einer Kündigung eigene Rechte geltend machen. Wir prüfen für Sie Ihre Unterlagen gerne.
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