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Notruf, Notapotheke & Notarzt: Wann darf ich einen Notdienst nutzen?

07.09.2017

Bild: wavebreakmedia / shutterstock.com
In manchen Fällen sind Angebote wie der Notdienst einer Apotheke oder der Notruf die einzige Chance, rechtzeitig Hilfe zu bekommen. Was Sie über solche Dienstleistungen wissen sollten, erfahren Sie hier bei uns!

Notarzt oder Rettungsdienst?

Generell entscheidet die Leitstelle am Telefon, ob zusätzlich zum Rettungsdienst ein Notarzt mit ausrücken muss. Auch die Frage, ob mit Blaulicht gefahren wird, wird aufgrund der geschilderten Problematik am Telefon entschieden. Ein Rettungsdiensteinsatz kostet in Notfällen pauschal erstmal 311,50 Euro. Je nach benötigtem Personal und Equipment kann sich diese Summe jedoch noch erhöhen. Ein reiner Krankentransport kostet 100 Euro. Dort wird man lediglich ins Krankenhaus transportiert, wenn man das nicht mehr selbst tun kann. Ärzte müssen dann attestieren, dass der Einsatz medizinisch notwendig war, damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Was passiert, wenn ich den Krankenwagen rufe, obwohl ich ihn eigentlich nicht bräuchte?

Falschmelder müssen dann sämtliche Kosten des Einsatzes aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Umständen könnte dies sehr teuer werden. Man sollte sich also immer gründlich überlegen, ob es wirklich ein akuter Notfall ist.

Ärztlicher Notdienst

Wird man während Zeiten krank, in denen Arztpraxen geschlossen haben, so haben Betroffene die Möglichkeit sich an den ärztlichen Notdienst zu wenden. Diese hilft Patienten auch an Feiertagen oder ähnlichem weiter.

Apotheken-Notdienst

Den Notdienst der Apotheke darf man außerhalb der Geschäftszeiten einer normalen Apotheke wahrnehmen. Auch für Kleinigkeiten. In der Regel haben Apotheken zwischen 20 und 6 Uhr morgens einen Notdienst. Welche Apotheke an dem Tag zuständig ist, wechselt sich je nach Land oder Gemeinde/Stadt ab. Vor allem dann, wenn auf dem Rezept das Wort „noctu“ vermerkt ist, sollte eine Notdienst Apotheke aufgesucht werden. Dies steht für eine Eilbedürftigkeit. Ist dies auf dem Rezept des Patienten vermerkt, wird außerdem der Notdienstzuschlag (2,50€ pro Inanspruchnahme) von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten ist dies eher selten der Fall. Jedoch sollten Kunden, bevor sie den Notdienst in Anspruch nehmen, einmal darüber nachdenken, ob es wirklich dringend notwendig ist, sofort Hilfe zu suchen. Oftmals ist es vermeidbar einen Apotheken Notdienst aufzusuchen, beispielsweise für Hygieneartikel, die man eigentlich tagsüber auch im Supermarkt oder nachts an der Tankstelle kaufen könnte. Damit erspart man den zuständigen Apothekern viel unnötigen Stress. In dringenden medizinischen Notfällen ist es natürlich gerechtfertigt den Dienst zu nutzen.
Konsequenzen für das Aufsuchen des Notdienstes, obwohl es kein Notfall war, gibt es jedoch nicht.

Wenn Sie nun noch weitere offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder via E-Mail an uns (02461-8081). Über weitere Verläufe des Abgasskandals, sowie dem Widerruf von Autokrediten, halten wir Sie auf unserem Blog oder YouTube-Channel auf dem Laufenden!

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