Es ist 5 vor 12 für die Veranstalter von Musikveranstaltungen, sei es Diskothek, Abendveranstaltungen oder Schützenfeste.
Die GEMA nutzt ihre Monopolstellung schamlos für eine radikale Tarifreform aus und ignoriert sämtliche Argumente der Musiknutzer.
Bislang ohne jegliche Bereitschaft den Dialog zu suchen, hat die Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt.
Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes erklärt: „ Die GEMA will ab dem 01.01.2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen, die existenzbedrohenden Erhöhungen der GEMA-Gebühren für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen führt“.
Zukünftig sollen 2 Tarife für Livemusik und für Tonträgermusik insgesamt bislang bestehende 11 Tarife ersetzen.
Die durch die einzeln unterschiedlich gestalteten Tarife erzielte Einzelfallgerechtigkeit, geht dadurch jedoch zum großen Teil verloren.
Dadurch sind alle Veranstaltungen betroffen, in denen Musik Live oder von Tonträgern gespielt wird. Das sind beispielsweise sämtliche Veranstaltungen in der Gastronomie, vom Irish-Folkabend bis zu Ü 30-Party, Schützenfeste, Tanzveranstaltungen, Bälle oder Silvesterfeiern, oder auch Straßenfeste.
Die GEMA argumentiert scheinheilig damit, dass die neue Tarifstruktur einfacher und ausgewogener sei und darüber hinaus auch noch zu deutlichen Vergünstigungen führe.
Dabei verschweigt die GEMA jedoch, dass diese Vergünstigungen nur für einige wenige Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld zwischen 2,00 € und 8,00 € betreffen. Für die meisten Musiknutzer ist die neue Tarifstruktur dagegen mit einer unverhältnismäßig hohen Belastung verbunden.
So sollen mittelgroße Diskotheken zukünftig für Musik ca. 174.000,00 € an die GEMA bezahlen. Lt. GEMA ist diese Gebührenerhöhung um 400 % „klar, fair und nachvollziehbar und damit überschaubar für den Nutzer“. Diese Erhöhungen sind existenzgefährdend. Einige Betriebe werden schließen müssen und einige Tanzveranstaltungen werden zukünftig nicht mehr stattfinden können.
Lt. Herrn Fischer von der DIHOGA sind durch die Tarifsteigerungen auch Schützenfeste und Karnevalssitzungen erheblich gefährdet.
Grundsätzlich erzielen durch die GEMA Schriftsteller oder Musiker Einnahmen, in dem sie Nutzungslizenzen verkaufen. Für die Nutzung des Werks steht dem Autor genauso eine Vergütung zu, wie der Musiker einen Vergütungsanspruch hat, wenn sein Lied im Radio läuft. Da weder alle Musiker mit allen Radiosendern Verträge abschließen können, noch alle Autoren mit allen Büchereien, gibt es praktisch weltweit gesetzlich legitimierte Verwertungsgesellschaften. Darin sind die Urheber organisiert und einigen sich dort über die Konditionen, zu denen beispielsweise Radiosender Musik spielen dürfen. Die Radiosender zahlen wiederum die Tantiemen an die Verwertungsgesellschaften, die wiederum das Geld vermeintlich gerecht unter den Urhebern verteilen.
Die Rechtsgrundlage der Verwertungsgesellschaften findet sich im Urheberrechtsgesetz und im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Die Gesellschaften werden von den Urhebern gegründet und selbst verwaltet. In Deutschland vertritt z.B. die VG Wort alle Autoren, die GEMA alle Musiker.
Neben den ungeheuerlichen Gebühren, ist die sog. GEMA-Vermutung ein weiteres Ärgernis.
Nach dieser Vermutung, die im übrigen auch vor Gericht Bestand hat, dreht sich die Beweislast um. Wer beispielsweise auf einer öffentlichen Veranstaltung nur Musik von Urhebern spielt, die nicht der GEMA die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen haben, muß das für jeden einzelnen Song nachweisen. Gelingt dies nur für einen einzigen Song nicht, fallen für die gesamte Veranstaltung Gebühren an.
Auch wer GEMA-geschützte Werke völlig legal auf seiner Homepage zum Download hereinstellt, muß an die GEMA zahlen, sogar dann, wenn er selbst der Urheber ist.
Tatsächlich ist es bei der GEMA so, dass bei der als Verein organisierten und daher grundsätzlich demokratisch zu führenden Gesellschaft nur rd. 5 % der Personen, für deren Musik Tantiemen kassiert werden, auch stimmberechtigt sind. Durch die Satzung dürfen überhaupt nur Mitglieder, die innerhalb von 3 Jahren 30.000,00 € an Ausschüttung erhalten, den Antrag auf eine solche ordentliche Mitgliedschaft stellen.
Man kann sich vorstellen, dass auf die 5 % stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder im vergangenen Jahr knapp 65 % der Ausschüttung fielen. Daher ist auch der Unmut vieler kleinerer Musiker vorprogrammiert.
Daher hilft Veranstaltern und anderen Zahlungspflichtigen nur, sich rechtlich gegen die Gebührenstrukturen zu wehren und vor Gericht zu ziehen.
Eine Restrukturierung der GEMA kann vor allen Dingen durch die Mitglieder der GEMA selbst auf juristischem und politischem Wege erfolgen
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