Bild: s_oleg / shutterstock.com
Nach den illegalen Preisabsprachen im LKW-Kartell erwartet die beteiligten Hersteller-Riesen MAN & Co. nun eine Flut an Schadenersatzansprüchen. Und das nicht zu knapp — neben dem Rekordbußgeld von fast 3 Mrd. Euro liegen die Summen, die mit den Anspruchsforderungen der Geschädigten erhoben werden, deutlich höher. Alles zum LKW-Kartell bei uns!
In den Jahren 1997 und 2011 haben die LKW-Hersteller
für den Europäischen Markt illegal Preisabsprachen getroffen. LKW (mittelschwer bis schwer ab 6 Tonnen), welche in diesen 14 Jahren gekauft, gemietet oder geleast wurden, lagen über dem eigentlichen Listenpreis. Käufer und Leasingnehmer — darunter Speditionen, Transportunternehmen und andere Gewerbetreibende mit LKW-Bedarf — haben demnach zu viel für ihren Lastkraftwagen gezahlt.
Durch die Kontrolle des Marktes durch die Kartellanten konnten auch übergreifend Absprachen für weitere Kosten und Preise für Technologien zum Umweltschutz getroffen werden. Die EU-Kommission verhängte nun gegen das LKW-Kartell eine Geldstrafe in Rekordhöhe: 3 Mrd. Euro — dabei sind die zu erwartenden Schadensersatzansprüche noch nicht bedacht.
Obwohl MAN als Kronzeuge im LKW-Kartell nicht vom immens hohen Bußgeld betroffen ist, können Geschädigte dennoch gegen den LKW-Hersteller Ansprüche erheben. Nach Entscheidung der EU-Kommission müssen Betroffene vom LKW-Kartell das Bestehen dessen nicht mehr nachweisen. Schadenersatzansprüche können auch dadurch leichter erhoben werden, dass die Europäische Union sich im Fall für eine leichtere Durchsetzung stark gemacht hat.
Ende diesen Jahres sind gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung zu erwarten, u.a. geht es hierbei um die Erleichterung der Akteneinsicht für die Geschädigten, die dann auch für das Kartell entscheidend ist.
Ein Schreckgespenst für Geschädigte und Betroffene im LKW-Kartell ist die Verjährung! Denn mit Inkrafttreten in 2002 gilt eine Verjährungsfrist von maximal zehn Jahren. Eine Hemmung dieser Frist trat bereits durch die Ermittlungen der zuständigen EU-Kommission ein, deshalb ist die Verjährung dennoch nicht zu verachten.
Lassen Sie Ihre Verträge zum Kauf oder Leasing der Jahre 1997 – 2011 unbedingt prüfen. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer tun dies gerne für Sie & beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Erfolgschancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Erstreitung Ihrer Schadenersatzansprüche! Geben Sie der Verjährung keine Chance — Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr, die ganze Woche!
Mehr zum LKW-Kartell auf unserer Infoseite oder auf YouTube!
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