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Massenhafte Entlassungen beim Linnicher Verpackungsriesen SIG Combibloc!

17.10.2016

Bild: Wolna / shutterstock.com
Massenentlastungen aufgrund von Modernisierungsprozessen sind nicht erst seit der Commerzbank ein Thema im Arbeitsrecht — nun ist auch der der international tätige Verpackungsmaterialhersteller SIG Combibloc in Linnich von Entlassungen in hohem Maß betroffen! Rund 230 Stellen sollen in der Produktion gestrichen werden: Wir klären für Sie die arbeitsrechtliche Situation im Fall SIG Combibloc!

Bis 2018: SIG Combibloc streicht Arbeitsplätze wegen geplanter Modernisierung & Outsourcing

Der Standort Linnich beschäftigt für das international tätige Unternehmen SIG Combibloc derzeit rund 1.000 Mitarbeiter. Geplante Modernisierungsmaßnahmen sowie eine Auslagerung von Auftragsabwicklung und Service nach Rumänien sollen dem Unternehmen für Kartonproduktion etwa 230 Arbeitsplätze bis 2018 kosten.
Arbeitnehmer in der Produktion bangen nun natürlich um ihre Jobs. Denn ein Stellenabbau von knapp 230 Arbeitsplätzen bedeutet im Klartext: Jede vierte Stelle fällt der Modernisierung und Auslagerung zum Opfer!
Im Zuge der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen sind Kosten von bis zu 40 Mio. Euro im Gespräch, um auch global weiter und erfolgreich arbeiten sowie produzieren zu können. Nach der Konzernübernahme 2015 durch die in Kanada ansäßige Onex müsse man auch bei SIG Combibloc der Globalisierung gerecht werden.

Wettbewerbsfähigkeit & Modernisierung: Ein Schreckgespenst im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer des Linnicher Verpackungsriesen SIG Combibloc sorgen sich in diesen Tagen um ihre Jobs, die aufgrund von Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung in Gefahr sind. — Bei einer Kündigung im Rahmen des Stellenabbaus bedarf es erst einmal Ruhe.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es ratsam eine solche Kündigung — vor allem in Form der Massenentlassungen — zunächst auf ihre Wirksamkeit prüfen zu lassen! Eine Kündigungsschutzklage kann im Falle einer unwirksamen Entlassung erfolgreich sein, wird sie denn spätestens drei Wochen nach Erhalt erhoben.
Nicht selten liegen bei nicht wirksamen Kündigungen zwei Faktoren zugrunde: Zum einen wurde der Betriebsrat nicht angehört oder es fehlen zum anderen die hinreichenden Gründe für eine wirksame Entlassung. — Ist einer der beiden Faktoren u.a. erfüllt, können Ansprüche in Form von Abfindungen erhoben werden!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer prüfen Ihre individuelle Kündigung gerne auf ihre Wirksamkeit — nutzen Sie als Arbeitnehmer von SIG Combibloc unsere kostenfreie Erstberatung. Wir sind u.a. telefonisch für Sie rund um die Uhr verfügbar: Unter der 02461 / 80 81 erreichen Sie uns als Betroffener von den massiven Entlassungen der SIG Combibloc GmbH von Montag bis Sonntag — 24/7!
Unsere Experten im Arbeitsrecht können mit langjähriger Erfahrung und Erfolgen vor Gericht mit Ihnen gemeinsam eine Kündigungschutzklage anstreben und Ihre Kündigung für Sie profitabel machen. Kontaktieren Sie uns — wir sind immer für Sie da!
Mehr zu Massenentlassungen wie bei SIG Combibloc erfahren Sie in unserem Blog oder auf YouTube!

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