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07.06.2016
Schäden einschätzen durch Gutachter!
07.06.2016

Rechtslage für Lieferdienste: Deliveroo & Co. juristisch hinterfragt

07.06.2016

Bild: Luis Molinero/shutterstock.com. Lieferdienste wie Deliveroo, Foodora oder Take Eat Easy erleben gerade in Deutschlands Großstädten einen Boom. Sie stehen zwischen Kunden und Restaurant, liefern bis zur Haustür. Doch wie sieht die Rechtslage aus: Wer sorgt für eine korrekte Auslieferung? Wir klären, die wichtigsten Punkte für Kunden! 

Kundenrechte für Lieferdienste: Antworten zu den 4 wichtigsten Fragen

Bislang funktionierten Lieferdienste über die Restaurant zu denen sie gehörten. Man bestellte über Telefon oder Internet und gebracht wurde das Ganze dann mit dem hauseigenen Lieferanten. Lieferdienste wie Deliveroo, Foodora oder Take Eat Easy haben den Prozess allerdings optimiert: Sie sehen sich als Schnittpunkt für Restaurants, die keinen eigenen Lieferdienst haben und Kunden, die nicht selber ins Lokal kommen wollen. Sie sind nur noch für die schnelle Lieferung warmen Essens verantwortlich.
Wir klären für Kunden, die lieber zu Hause essen, welche Rechte Sie bei einer Bestellung über Foodora, Deliveroo & Co. haben. Vier Fragen, vier Antworten zu Kundenrechten beim Lieferdienst!
Bestellung über Lieferdienst: Vertrag zwischen wem? 
— Der rechtliche Vertragspartner im Falle einer Bestellung über Lieferdienste wie Foodora & Co. ist der Lieferdienst selbst! Sie bestellen über die von den Lieferdiensten bereitgestellten Plattformen die zur Wahl stehenden Restaurants und schließen auch beim Lieferdienst den Bestellvorgang ab.
Lieferung kommt nicht: Wie lange warten, bis die Bestellung verweigert werden kann? 
— Aus dem Liefer-Alltag kennt man es ja: Bestellt und eine Stunde später sitzen Sie noch immer hungrig da und warten. Aus diesem Grund nennen Lieferdienste auch keine genaue Lieferzeit bzw. geben keinerlei Garantie für einen Lieferzeitraum! Dennoch gibt es Richtwerte über durchschnittliche Lieferzeiten.
Werden diese deutlich überschritten, wird es zwar schwierig vom Kauf zurückzutreten, aber nicht unmöglich: Die Verhältnismäßigkeit entscheidet! Statt durchschnittlich 30 Minuten Lieferzeit dann zwei Stunden tolerieren ist nicht rechtmäßig. Ein Rücktritt ist möglich. Andernfalls sollten Sie dennoch geduldig sein.
Geliefert, aber das Essen schmeckt nicht: Bei wem beschweren? 
— Da die Bestellung und damit der Vertrag mit dem Lieferdienst, nicht aber mit Restaurant geschlossen wird, sollten Beschwerden über mangelhaftes Essen an den Lieferdienst gerichtet werden! Dieser ist in der Verantwortung einwandfreie Produkte zu liefern. Gewähr und Haftung bei ungenießbarem Essen liegt also beim Lieferdienst selbst. 
Reibungsloser Ablauf, aber das Essen ist versalzen: Bis wann reklamieren? 
— Wichtig bei der Reklamation ist vor allem, dass diese rechtzeitig angekündigt werden. Am besten umgehend, und zwar beim Lieferdienst! Sie müssen hier die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
Theoretisch gilt nach Fernabsatzgesetz beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Lebensmittel sind davon allerdings ausgeschlossen. Sollte etwas an Ihrem Essen also nicht in Ordnung sein, dann sollte die Pizza oder der Burger nicht komplett verspeist werden, sichern Sie Beweise und schützen die Glaubwürdigkeit Ihrer Reklamation!
 
Bei Unklarheiten im Fernabsatzgesetz, zum letzten Online-Kauf oder zur Reklamation von Waren aus dem Netz wenden Sie sich gerne an uns! Wir bieten Ihnen dazu eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. Anfragen und Kontaktmöglichkeiten per Telefon  02461 / 8081 oder schriftlich an info@mingers-kreuzer.de. 
Weiteres zum Kaufrecht oder Reklamationen auch in unserem Blog und auf YouTube! 

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