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Es ist offiziell, Lufthansa übernimmt große Teile der Pleite-Airline Air Berlin.
Höchstbietender für den insolventen Konkurrenten war die Deutsche Lufthansa, der Vertrag für die Übernahme wurde bereits unterschrieben. Katerstimmung jetzt also nicht nur bei Air Berlin selbst, sondern auch bei den Konzerntöchtern Niki und LG Walter, die neben 20 weiteren Maschinen jetzt vollständig der Lufthansa gehören. Wie geht es weiter? Was bedeutet die Übernahme für die Arbeitnehmer? Alles zur Prozessfinanzierung bei der Kündigungsschutzklage und dem Betriebsübergang bei Air Berlin.
Nachdem die Deutsche Lufthansa nun größere Teile des Billig-Rivalen gekauft und vertraglich übernommen hat, beginnt das große Zittern für das Personal von Air Berlin. Der Rest liegt zur Ausschlachtung bereit: Der Insolvenzverwalter steht aktuell in Verhandlungen mit EasyJet und Condor. Die Hoffnung auf Übernahme zu Lufthansa-Konditionen wurde schnell zerschlagen. Nur rund 1.700 Mitarbeiter des Ferienfliegers Niki und der Regionalfluggesellschaft LGW werden diese Hoffnung zur Realität werden sehen. Für die übrigen Beschäftigten stellt sich Ernüchterung ein.
Da weder Niki noch LGW insolvent sind, werden beide Gesellschaften zu bisherigen Konditionen in die Billigflug-Linie Eurowings integriert.
Die Mehrheit von rund 1.200 Air Berlin Piloten ist nun ungewiss. Ihr Schicksal ist es nun sich auf die 1.300 verbleibenden Stellen — von insgesamt 3.000, die die Lufthansa bei Eurowings geschaffen hat — formal zu bewerben. Für „alte Hasen“ im Cockpit ein schwerer Schlag: Mit durchschnittlich 20 Jahren Erfahrung kämpfen sie nun hart um die letzten zu vergebenden Stellen.
Seitens des Lufthansa-Konzerns heißt es, man könne aus kartellrechtlichen Gründen bei Eurowings nur ein Wachstum von insgesamt 3.000 Arbeitsplätzen und damit Neueinstellungen gewähren. — Dem restlichen Personal bleibt nur eine unsichere Perspektive.
Das avisierte Ende des Flugbetriebs von Air Berlin ist nah: Mit Ablauf des 28.Oktober 2017 soll die Geschäftseinheit eingestellt sein. Wie es für die Piloten der Langstreckenflotte dann weitergeht, bleibt bislang ungewiss. Aufgrund zu hoher Personalkosten fand sich hier kein Bieter, der eine berufliche Zukunft hätte sichern können.
Das Flugpersonal von Air Berlin, das aus etwa 1.330 Beschäftigten besteht, bangt nun um seinen Arbeitsplatz. Die meisten Arbeitnehmer der Fluggesellschaft kamen noch aus der Übernahme vom damaligen Ferienflieger LTU. Eine Betriebsübernahme überlebt, folgt nun aber das rasche Ende.
Der Betriebsrat der insolventen Fluggesellschaft teilte kürzlich mit, dass 1.400 von insgesamt 8.000 Air Berlin Beschäftigten bis Ende diesen Monats die Kündigung erwartet. Wir berichteten bereits über den Stellenabbau beim Verwaltungs- und Bodenpersonal in der vergangenen Woche.
Wer für den Flugbetrieb benötigt werde, behalte seine Stelle noch bis Ende Februar 2018. Danach erfolgt die Zustellung der Kündigung.
Als neue Arbeitgeber präsentierten sich zuletzt die Deutsche Bahn, Schienenfahrzeugbauer Stadler sowie Online-Händler Zalando. Man bemüht sich derzeit weite Teile der Belegschaft unterzubringen.
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In der Regel ändert sich beim Verkauf eines vollständigen Unternehmens an den bestehenden Arbeitsverhältnissen nichts. Mitarbeiter sind beim jeweiligen Unternehmen (als Rechtsträger) angestellt, nicht aber bei der Muttergesellschaft. Der Anteilsverkauf wird als share deal bezeichnet.
Wo allerdings nur das Vermögen eines Unternehmens verkauft wird — wie bspw. einzelne Maschinen — spricht man von einer Zerschlagung. Die komplette Einstellung des Unternehmens bedingt den Verkauf von Einzelteilen an Dritte, der sog. asset deal. Eine Betriebseinstellung wie hier bei Air Berlin ist Grundlage für die (betriebsbedingte) Kündigung. Das Beschäftigungsbedürfnis für die angestellten Mitarbeiter entfällt zweifellos mit Stilllegung.
Muss ein Unternehmen aufgrund von Insolvenz eine Kündigung aussprechen, sind auch „Unkündbare“ nicht davor gefeit: Der Insolvenzverwalter bzw. bei Eigenverwaltung die Geschäftsführung können auch Mitarbeiter in Elternzeit, Schwangere, selbst Betriebsräte entlassen!
Neben schrumpfender Toleranz gegenüber unkündbaren Mitarbeitern sinkt auch die Kündigungsfrist. Bei Insolvenz des Arbeitgebers gilt im Höchstfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten, auch wenn gesetzlich oder (tarif-)vertraglich längere Kündigungsfristen geregelt wurden.
Gemäß § 613 a BGB liegt dann ein Betriebsübergang vor, wenn der Betriebsinhaber wechselt. Zudem kommt ein Betriebsübergang dann in Fragen, wenn geklärt ist, ob eine wirtschaftliche Einheit (bspw. ein Betrieb oder Betriebsteil) vorhanden ist, die nach Inhaberwechsel ihre wirtschaftliche Identität bewahrt.
Kündigung wegen Betriebsübergang
Regelung der Rechten und Pflichten bei einem Betriebsübergang zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gültigkeit besteht auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie leitende Angestellte. Liegt ein Betriebsübergang vor, gehen automatisch alle Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber über. D.h. der Betriebserwerber tritt in bestehende Arbeitsverhältnisse ein, sodass arbeitsvertragliche Regelungen ohne Änderungen fortbestehen und Betriebszugehörigkeit, betriebliche Altersvorsorge sowie Kündigungsschutz bestehen bleiben. Voraussetzung für den Betriebsübergang ist der Inhaberwechsel des Betriebs.
§ 613 a BGB
Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Umstände liegt ein Betriebsübergang dann vor, wenn
Zunächst steht im Falle von Air Berlin die Veräußerung der Flugzeuge an. Gekoppelt sind hier allerdings Start- und Landerechte. Auch wird (zumindest bis Ende Februar 2018) ein Teil der Belegschaft, die für den Fortbestand des Flugbetriebs, nötig sind, weiter beschäftigt. Im Interesse des Erwerbers Lufthansa liegt für eine unterbrechungsfreie Übernahme eben auch die Übernahme von Belegschaft!
„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht empfehlen, selber bei AirBerlin zu kündigen, um einen neuen Job bei Easy Jet, Lufthansa oder woanders anzutreten. Durch diese Vorgehensweise erhoffen sich die Erwerber, die Mitarbeiter zu weitaus preiswerteren Konditionen einkaufen zu können. Sie werden weniger Gehalt erzielen, verlieren Altersbezüge sowie die Beschäftigungsdauer beim Unternehmen. Nutzen Sie Ihre Rechte und erheben gegen Air Berlin und Lufthansa innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage!“
— Markus Mingers, Rechtsanwalt
Auch beim Übergang einzelner Maschinen und den zugehörigen Rechten für Start und Landung sowie einzelner Mitarbeiter liegt zumindest ein Betriebsteilübergang vor!
Mit Vorliegen von § 613 a BGB ist es für Air Berlin Personal möglich die Kündigung wirksam abzuwenden. Liegt ein Betriebsübergang vor, geht auch das Arbeitsverhältnis an den Betriebserwerber Lufthansa, welcher als neuer Arbeitgeber dann möglicher Anspruchsgegner ist, sollten Sie die Kündigung erhalten haben!
Sie sind betroffen von den Massenentlassungen bei Air Berlin? Dann sollten Sie dringend gegen Ihre Kündigung vorgehen.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer raten schnellstmöglich zu handeln: Im Falle einer Kündigung können Sie Klage (Kündigungsschutzklage) gegen Air Berlin und den Erwerber Lufthansa erheben.
Zum einen stellen Sie fest, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung im derzeitigen Status nicht beendet wird, zum anderen, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang auf den Erwerber Lufthansa übergegangen ist! Eine Kündigung ist nach unserem Kenntnisstand derzeit unwirksam, wird sie im Falle des Betriebsübergangs ausgesprochen. Klage auf Wiedereinstellung oder die Zahlung einer Abfindung sind Ihre Chance!
Wenn Lufthansa Sie nicht übernimmt, ist für Sie zumindest das Erstreiten einer satten Abfindung drin!
Durch unsere bundesweit exklusive Kooperation mit einem Prozessfinanzierer ist für jeden Betroffenen von den Massenentlassungen bei Air Berlin eine Kündigungsschutzklage möglich. Die Prozessfinanzierung ist erfolgsabhängig, d.h. Sie zahlen bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Klage lediglich ein Erfolgshonorar. Im Falle eines negativen Ausgangs trägt der Prozessfinanzierer vollständig anfallende Kosten rund um Ihre Kündigungsschutzklage!
Der Betriebsübergang liegt unserer Meinung nach im Fall von Air Berlin vor: Mit der erfolgsorientierten Lösung der Prozessfinanzierung können wir tausende Arbeitsplätze retten!
Bitte beachten: Nicht warten, handeln! Die Klage (Kündigungsschutzklage) muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Andernfalls gilt die Entlassung als berechtigt und kann nicht mehr angefochten werden.
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