Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Meta mit dem Bestell-Button, auf dem „abonnieren“ und „weiter zur Zahlung“ stand, gegen Verbraucherschutzvorgaben verstößt. Ob Abo-Kunden jetzt ihre Zahlungen zurückerstattet bekommen, das erfahren Sie hier!
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einer Unterlassungsklage gegen den Internetkonzern Meta stattgegeben. Demnach dürften sämtliche bereits abgeschlossene Instagram- und Facebook-Abonnements wegen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften unwirksam sein.
Meta-Abonnenten, die über den Button ein Abo abgeschlossen haben, sind somit nicht zahlungspflichtig. Sie könnten in der Folge jetzt womöglich einen Anspruch auf Rückzahlung der unrechtmäßig eingezogenen Abogebühren gegen den Internetkonzern geltend machen.
Meta-Nutzer haben die Möglichkeit, Instagram und Facebook gegen das Zeigen personalisierter Werbung kostenfrei zu verwenden. Wer das nicht möchte, kann seit vergangenem November ein werbefreies Abonnement für 9,99 € im Monat abschließen. Damit reagiert Meta auf die neue Rechtslage durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Wer ein Abonnement abschließen wollte, musste auf den Bestell-Button mit der Aufschrift „abonnieren“ oder „weiter zur Zahlung“ klicken. Darin liegt nach dem OLG Düsseldorf aber ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht. Nach § 312j Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss ein Unternehmer, der Online-Verkäufe über einen Bestell-Button abwickelt, diesen mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriften.
Die von Meta gewählten Formulierungen entsprechen laut dem OLG nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB. Beim Hinweis „abonnieren“ gehe nicht eindeutig hervor, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Eine „weiter zur Zahlung“-Aufschrift würde ebenfalls nicht zu erkennen geben, dass bereits durch Betätigung des Buttons ein Vertrag abgeschlossen wird.
Unsere Experten von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte stehen Ihnen in Rechtsfragen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns hier gerne eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.