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Seit Anfang des Monats hat es zahlreiche Neuregelungen und Gesetze gegeben, welche insbesondere Bankkunden, Patienten, aber auch Rentner und Urlauber betreffen.
Im Rahmen der Rentenangleichung gibt es seit dem 01. Juli 2018 in den alten Bundesländern 3,22 Prozent, in den neuen 3,37 Prozent mehr Rente. Demnach hat sich der Rentenwert der Ostrenten auf 95,8 Prozent der Westrenten erhöht. Im Juli 2024 soll in West und Ost ein gleicher Rentenwert erreicht werden.
Ab dem 01. Juli müssen auch ING-DiBa-Kunden einen Mindestwert von 50 Euro abheben, wenn sie am Bankautomaten kostenlos Geld ziehen möchten. Solch eine Abhebungsgrenze haben bereits viele Direktbanken eingeführt, da sie selbst nur über wenige Automaten verfügen und Gebühren zahlen, wenn ihre Kunden bei anderen Banken Geld abheben.
Damit Patienten besser geschützt werden, müssen Verpackungen oder Behältnisse frei verkäuflicher Schmerzmittel seit Beginn des Monats Warnhinweise tragen. Insbesondere soll auf die Risiken von Langzeiteinnahmen hingewiesen werden.
Aufgrund von giftigem Quecksilberinhalt ist Zahnärzten seit dem 01. Juli untersagt, Amalgamfüllungen bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und stillenden Müttern einzusetzen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diesem Patientenkreis von jetzt an Kunststofffüllungen. Ausdrücklich raten Zahnärzte zudem, Amalgamfüllungen halbjährlich kontrollieren zu lassen, weil nur intakte Zahnfüllungen eine geringe Gesundheitsgefährdung garantieren.
Das neue Gesetz zum Reiserecht beinhaltet folgende Vor- und Nachteile für Reisende:
Während Kunden bei einem 5-prozentigen Preisanstieg nach der Buchung ihre Reise bislang kostenlos stornieren konnten, liegt diese Grenze ab Juli bei 8 Prozent, sofern eine Preiserhöhung vertraglich vorgesehen ist (z.B. erhöhte Treibstoffkosten, Steuern oder Wechselkurse).
Seit Neuem haben Kunden 2 Jahre Zeit, Schadensersatz für Reisemängel bei ihrem Reiseanbieter einzuklagen. Vor dem 01. Juli lag der Zeitraum bei nur einem Monat.
Bucht der Kunde bei einem Reiseveranstalter nur eine Leistung, so hat er kein Anrecht auf den Schutz des Pauschalreiserechts.
Werden bei einem Reisebüro zwei unterschiedliche Leistungen für die gleiche Reise separat erworben, erhält der Kunde also auch separate Rechnungen, ist die Rede von einer verbundenen Reiseleistung und nicht von einer Pauschalreise. Bei Mitteilung durch ein Formblatt über diesen Sachverhalt kann der Kunde keine Pauschalreiserechte beanspruchen.
Sind Änderungen im Vertrag vorgesehen und gleichzeitig unerheblich, so darf der Reiseveranstalter bereits gebuchte Leistungen ändern. Beachtliche Änderungen sind jedoch nur mit Zustimmung des Kunden und einer rechtzeitigen Bekanntgabe durchführbar.
Ein bundesweites Samenspende-Register befindet sich seit Juli bei dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln.
Dieses Register enthält Informationen über Spender und Empfängerinnen.
Diejenigen, die nach dem 30. Juni 2018 durch eine Samenspende gezeugt wurden, können somit beim DIMDI in Köln Antworten zu ihrer Abstammung finden. Außerdem kommt eine gerichtliche Feststellung des Spenders als rechtlicher Vater nicht mehr zum Tragen. So steht es von nun an im Bürgerlichen Gesetzbuch, wodurch für Samenspender keine Pflichten oder Rechte bestehen, die für einen rechtlichen Vater gelten würden.
Seit dem 01. Juli muss auf allen deutschen Bundesstraßen eine LKW-Maut bezahlt werden. Bislang galt die Maut nur auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen. Durch diese neue Regelung weitet sich die Mautpflicht auf weitere 36 000 Kilometer Bundesstraße und 51 000 Kilometer Fernstraße aus. Der Bund erhofft sich davon Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.
Am Freitag, den 06. Juli, ist die Frist für die straffreie Rückgabe illegaler Waffen und Munition bei den Polizeibehörden abgelaufen. Wer diese nicht eingehalten hat, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft. Durch die straffreie Abgabe hat die Legislative ermöglicht, ungewollten Waffenbesitz ohne strafrechtliche Konsequenzen aufzuheben.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu einem der oben genannten Themen haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Sie erreichen uns per Mail unter info@mingers-kreuzer.de oder telefonisch unter 02461-8081. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie täglich auf unserem Blog.
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